HGB

Das HGB (Handelsgesetzbuch) ist ein Gesetzbuch, das alle wichtigen Punkte zum in Deutschland geltenden Handelsrecht regelt. Dabei setzt das HGB in erster Linie darauf ab, dass der Rechtsschein als grundsätzlich gegeben vorausgesetzt wird. Somit werden Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten deutlich erleichtert.
Neben diesen Kernregelungen werden durch das HGB auch andere Rechtsformen wie beispielsweise die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die stille Gesellschaft behandelt. Weitere Inhalte im Handelsgesetzbuch sind Regelungen für Kapitalgesellschaften. Hier werden unter anderem Abschlüsse und Berichte sowie Ergänzungsvorschriften für Finanzdienstleister wie Banken, Versicherungen und Genossenschaften thematisiert. Starken Einfluss nehmen zurzeit Rechtssetzungen der EU, so dass das HGB ein sich ständig änderndes Gesetz darstellt.

Wie du gemäß des Handelsgesetzbuches eine Dollar Rechnung in der Buchhaltung korrekt verbuchen solltest, erfährst du im Billomat Magazin

Das HGB und seine Geschichte

Das Handelsgesetzbuch ist in Deutschland bereits seit 1861 existent, wurde aber erst 1897 verkündet und trat dann im Januar 1900 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hieß es Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch (ADHGB).
Die Überarbeitung dieses ADHGB bzw. dessen Novellierung war, die hier geltenden Vorschriften des Handelsrechts auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anzupassen und abzustimmen.

Inhalt des HGB und gerichtliche Zuständigkeit

HGB

Neben den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften findet man im Handelsgesetzbuch auch das Seehandelsrecht. Dieser spezielle Teil des Handelsrecht ist in wesentlichen Punkten aufgrund seiner internationalen Ausrichtung stark vom Völkerrecht beeinflusst.
Der Aufbau des HGB gliedert sich in 5 Bücher und sieht dabei wie folgt aus:

  • 1. Buch: Handelsstand (§§ 1-104a HGB)

    In diesem ersten Buch werden unter anderem die Begriffe der Kaufleute und weitere wichtige Definitionen und Begriffe des HGB behandelt und definiert sowie ihre jeweilige Rechtsstellung erläutert und auf Bußgeldvorschriften eingegangen.

  • 2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105-237 HGB)

    Im zweiten Buch werden die unterschiedlichen Arten von Gesellschaften (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Gesellschafter) und ihre Rechtsstellung angesprochen.

  • 3. Buch: Handelsbücher (§§ 238-342e HGB)

    Das dritte Buch beinhaltet die jeweiligen Rechtsvorschriften, die für die unterschiedlichen Formen der HGB-Gesellschaften und die Kaufleute heranzuziehen sind und an die sich diese halten müssen. Sowie die Vorschriften für gewisse Geschäftszweige und die Rechnungslegung.

  • 4. Buch: Handelsgeschäfte (§§ 343-475h HGB)

    Das vierte Buch geht genauer auf die verschiedenen Rechtsgeschäfte und ihre jeweiligen Besonderheiten ein.

  • 5. Buch: Seehandel (§§ 476 ff. HGB; siehe Seehandelsrecht (Deutschland))

    Im fünften Buch werden alle rechtlichen Gebiete für den Seehandel abgedeckt.

Gerichte und das HGB

Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen Kaufleuten kommen, so ist in erster Instanz grundsätzlich die Kammer für Handelssachen am jeweiligen Landgericht zuständig. Dabei muss eine der Parteien die Klage beantragen oder wenn die Klage an die jeweilige Kammer für Handelssachen gerichtet ist.

Die Angelegenheiten, die das Handelsregister betreffen, gehören zu denen der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Gegensatz zum Handelsrecht sind für solche Angelegenheiten die jeweiligen Amtsgerichte, die das betreffende Handelsregister führen, zuständig.

Des Weiteren werden handelsrechtliche Angelegenheiten bzw. Rechtsstreitigkeiten neben den ordentlichen Gerichte nicht selten auch durch nationale und auch internationale Schiedsgerichte begleitet und entschieden.