Eine Holding besteht aus einer Muttergesellschaft, der sogenannten Holdinggesellschaft und mindestens einer, meist jedoch mehreren von der Muttergesellschaft beherrschten Tochtergesellschaften. Sie hält dabei genügend Stimmrechte an den Tochtergesellschaften, um ihre Richtlinien und ihr Management zu kontrollieren. Die Holdinggesellschaft verfolgt selbst meist keine operativen oder aktiven Geschäfte. Stattdessen besitzt sie Vermögenswerte ihrer Tochtergesellschaften.
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Der Zweck besteht darin, mit der Muttergesellschaft eine oder mehrere andere Gesellschaften, die Tochtergesellschaften zu kontrollieren. Die Muttergesellschaft produziert bei den meisten Holdingstrukturen selbst keine Waren oder bietet Dienstleistungen an. Die Tochtergesellschaft ist dabei in der Regel eine Kapitalgesellschaft. Holdinggesellschaften können zum Zwecke des Besitzes von Immobilien, Patenten, Marken, Aktien und anderen Vermögenswerten gebildet werden. Ist ein Unternehmen zu 100 % im Besitz einer Holdinggesellschaft, wird es als hundertprozentige Tochtergesellschaft bezeichnet.
Holdings werden je nach Organisationsform unterschieden in
Organisatorische Holding: (auch: strukturelle Holding) wird in der Hauptsache für die interne Organisation eines Unternehmens genutzt. Diese Holdingform wird genutzt, wenn ein Unternehmen mit mehren unterschiedlichen Marken, wie beispielsweise Proctor & Gamble oder Unilever, auf dem Markt vertreten ist.
Finanzholding: Eine Finanzholding wird verwendet, wenn die Holdinggesellschaft die Anteile der Tochtergesellschaften verwaltet oder zur Beschaffung von Fremdkapital für ihre Töchter.
Operative Holding: Bei dieser Holdingform übernimmt die Muttergesellschaft einen wesentlichen Teil des operativen Geschäfts ihrer Tochtergesellschaften. Daraus ergibt sich eine starke Abhängigkeit der Tochtergesellschaften von der Holdinggesellschaft, die darüber hinaus einen wesentlichen Einfluss auf das Management der Töchter ausüben kann.
Ein Vorteil ist, dass die Holdinggesellschaft selbst vor Verlusten geschützt ist. Wenn eine ihrer Tochtergesellschaften in Konkurs geht, erleidet die Holdinggesellschaft einen Kapitalverlust und einen Rückgang des Nettovermögens, aber die Gläubiger der Tochtergesellschaft haben keinen Rückgriff auf das Vermögen der Muttergesellschaft. Ein Großunternehmen kann sich daher als Holdinggesellschaft mit einer Tochtergesellschaft für den Markennamen, einer anderen als Eigentümerin der Immobilien, einer weiteren als Eigentümerin des Inventars und wieder einer anderen Tochtergesellschaft für den Betrieb beispielsweise einzelner Franchise-Unternehmen strukturieren. Auf diese Weise ist jede Tochtergesellschaft sowie die Holdinggesellschaft selbst beschränkt finanziell und rechtlich haftbar. Eine derartige Strukturierung eines Unternehmens kann darüber hinaus die Steuerschuld der einzelnen Gesellschaften einschränken, indem bestimmte Geschäftsbereiche in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen strategisch ausgerichtet werden.
Eine Holding ermöglicht es zudem Einzelpersonen, ihre persönlichen Vermögenswerte zu schützen. Anstatt Vermögenswerte persönlich zu besitzen und daher für ihre Schulden, mögliche Rechtsstreitigkeiten und andere Risiken haftbar zu sein, können bestimmte Vermögenswerte an eine Holdinggesellschaft übertragen werden. So sind nur die Vermögenswerte der Holdinggesellschaft und nicht die Vermögenswerte der Einzelperson gegebenenfalls gefährdet.
Eine Holding ist keine Rechtsform. Vielmehr begründet sie die Strukturierung mehrerer beteiligter Unternehmen. Dabei umfasst sie mehrere Kapitalgesellschaften, die sie in ein bestimmtes Verhältnis zueinander stellt. Bei der Gründung einer Holding wird eines der beteiligten Unternehmen zur Muttergesellschaft bestimmt. Im gleichen Schritt wird die Muttergesellschaft Eigentümerin von einem oder mehreren Tochterunternehmen. Um eine Holding zu gründen, sind mindestens zwei Unternehmen der Rechtsformen UG, GmbH oder AG erforderlich. Die beteiligten Gesellschaften können dabei dieselben oder unterschiedliche Rechtsformen haben. Bei der Gründung ist jede Zusammenstellung möglich, wie zum Beispiel eine UG als Muttergesellschaft mit einer oder mehreren GmbH oder AG als Tochtergesellschaften.
Für das Gründen einer Holding sind drei Konstellationen möglich:
Sind neue Unternehmen an der Gründung der Holding beteiligt, sind diese vorab entsprechend der für sie geltenden Regelungen zu gründen.
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