Besonders im Zuge der zunehmenden Digitalisierung hat der Begriff des Homeoffice stetig an Bedeutung gewonnen. In diesem Beitrag lernst Du, was Homeoffice genau ist, welche Vor- und Nachteile es bietet und welche finanziellen und steuerlichen Regelungen gelten.
Homeoffice bedeutet übersetzt so viel wie Heimbüro und beschreibt die berufliche Tätigkeit von zuhause aus.
Dabei kann zwischen dauerhafter Heimarbeit und teilweiser Tätigkeit in den eigenen vier Wänden unterschieden werden. Letzteres ist auch als hybrides Arbeiten oder Flexarbeit bekannt.
Eine gesetzliche Definition für Homeoffice – beispielsweise im ArbZG – gibt es aktuell noch nicht.
Grundsätzlich gibt es keine Pflichtausstattung für das private Arbeitszimmer. Dennoch haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ein Anrecht darauf, dass Du als Homeworker Deiner Arbeit angemessen nachgehen kannst.
Bei klassischen Bürotätigkeiten kann ein Unternehmen somit zwingend voraussetzen, dass Du einen PC oder Laptop sowie funktionierendes Internet mit einer ausreichenden Geschwindigkeit zuhause hast.
Darüber hinaus gibt es einige Ausstattungsgegenstände, die der Arbeit im Homeoffice zugutekommen:
Neben diesen technischen Aspekten können auch andere Punkte für die Gesundheit und das langfristige Wohlbefinden im heimischen Office beitragen:
Die Vorteile von Homeoffice betreffen Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen. So können beispielsweise die folgenden Benefits auftreten:
Dennoch sollte beachtet werden, dass diese Vorteile nicht zwingend für alle Angestellten zutreffen. Manche brauchten das soziale Umfeld, um das Höchstmaß ihrer Produktivität zu erreichen und effektiv zu arbeiten.
Aber natürlich ist das Arbeiten von zuhause keine Allzwecklösung, die lediglich Vorteile bietet. Aus der Arbeit von zuhause können ebenfalls Nachteile und Gefahren entstehen, auf die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen selbst ein genaues Augenmerk haben sollten.
Auch diese Gefahren sind wie auch die Vorteile nur optionale Aspekte. Was davon tatsächlich zutrifft, ist durch persönliche Umstände und Charakterzüge geprägt.
Grundsätzlich muss das Unternehmen für alle Kosten aufkommen, die bei Angestellten für die Erbringung ihrer beruflichen Leistung entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tätigkeit nicht in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Büro ausgeübt werden kann.
Wer dauerhaft im Homeoffice arbeitet bzw. arbeiten muss, kann so auch Strom, Miete & Co. anteilig vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin übernehmen lassen. Dennoch müssen diese Kosten einwandfrei nachgewiesen und der tatsächlichen Arbeit zugewiesen werden, was häufig eine schwierige Aufgabe ist.
Für notwenige Hardware wie den betrieblichen Laptop muss die Firma allerdings in jedem Falle aufkommen.
Bei der steuerlichen Behandlung wird ebenfalls unterschieden, ob ein Arbeitsplatz im Unternehmen ist oder ob der Mitarbeitende zu der heimischen Arbeit verpflichtet ist.
Im ersten Fall können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 1250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Sobald der Arbeitsplatz zuhause dauerhafter Mittelpunkt der Tätigkeit ist, können alle anfallenden Kosten zu 100% steuerlich abgesetzt werden.
Welche Kosten im Home Office steuerlich abgesetzt werden können, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Arbeitszimmerausstattung (Schreibtisch, Stuhl etc.) | in voller Höhe absetzbar |
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Renovierungen im Arbeitszimmer | in voller Höhe absetzbar |
Einrichtung des Arbeitszimmers | in voller Höhe absetzbar |
Miete | anteilig absetzbar |
Abschreibung auf Immobilien | anteilig absetzbar |
Nebenkosten (Strom, Internet etc.) | anteilig absetzbar |
Um die Größe des Arbeitszimmers anteilig an der Fläche der eigenen Wohnung zu ermitteln, kann man die folgende Berechnung anwenden:
Wer also eine 50 Quadratmeterwohnung für monatlich 700 Euro besitzt und einen Arbeitszimmeranteil von 10% errechnet hat, kann 70 Euro pro Monat steuerlich geltend machen.
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