Die IHK sind auf gesetzlicher Grundlage als Interessenvertretung ihrer Mitglieder tätig und unterstützen die regionale Wirtschaft. Sie decken ein breit gefächertes Tätigkeitsspektrum ab.
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Industrie- und Handelskammern – kurz IHK – sind öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen in einem Kammerbezirk müssen per Gesetz der jeweils zuständigen IHK angehören. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ (IHKG) von 1956. Die Geschichte der IHK reicht aber bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.
Insgesamt gibt es heute in Deutschland 80 Industrie- und Handelskammern, die in den meisten Fällen das Gebiet einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften (Stadtkreise, Landkreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke) umfassen. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie im Saarland bestehen die IHK jeweils als Einrichtung auf Landesebene. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bildet die Dachvertretung und -organisation auf Bundesebene.
Die IHK finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Der Beitrag setzt sich aus einem gewinnabhängigen Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Das Management wird durch den Hauptgeschäftsführer verantwortet, der durch die von den Mitgliedern gewählte Vollversammlung bestellt wird. Die Tätigkeit der IHK zielt zum einen auf die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber Kommunen, Landesbehörden, -regierungen sowie sonstigen regionalen Institutionen, zum anderen auf Service, Beratung und weitere Dienstleistungen für die zugehörigen Unternehmen. Wichtige Leistungs- und Beratungsfelder sind: