Illiquidität bezeichnet die Unfähigkeit eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen beispielsweise bei Lohn- und Gehaltszahlungen, Mietzahlungen oder der Bezahlung von Lieferantenrechnungen zu erfüllen. Ist dies der Fall, dann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und es droht die Insolvenz des Unternehmens.
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Das Gegenteil der Illiquidität die Liquidität. Die Liquidität ist in der Betriebswirtschaftslehre definiert, als die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, dann ist es illiquide. Um den Zustand der Illiquidität zu vermeiden, spielt die Sicherung der Liquidität durch geeignete Maßnahmen eine wichtige Rolle. Bei der Liquidität wird zwischen verschiedenen sogenannten Liquiditätsgraden/Liquiditätsrängen unterschieden.
Bei der Liquidität 1. Grades handelt es sich um alle sofort zur Verfügung stehenden flüssigen Geldmittel. Dazu gehören beispielsweise Bankguthaben und Kassenbestände. Diese liquiden Mittel werden den kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenübergestellt. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind zum Beispiel die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Tilgungsraten von Darlehen. Wie hoch die Liquidität 1. Grades eingeschätzt werden kann, ist abhängig davon, inwieweit die liquiden Mittel die kurzfristigen Verbindlichkeiten übersteigen. Sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten höher als die kurzfristig zur Verfügung stehende liquiden Mittel, dann ist eine Liquidität 1. Grades nicht gegeben.
Bei der Beurteilung der Liquidität 2. Grades werden neben den Faktoren der Liquidität ersten Grades zusätzlich kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte wie beispielsweise Aktien und andere Wertpapiere hinzugerechnet.
Für die Beurteilung der Liquidität 3. Grades werden die Vorräte des Unternehmens bewertet. Vorräte können gegebenenfalls ebenfalls in flüssige Mittel getauscht werden. Allerdings kommt es dann in der Regel zu negativen Auswirkungen im Betriebsablauf.
Bei einer geringen Liquidität zweiten und dritten Grades ist ein Unternehmen noch relativ weit von der Illiquidität entfernt. Verfügt ein Unternehmen jedoch über keine oder keine ausreichend hohen flüssigen Mittel im Sinne der Liquidität 1. Grades, können in der Regel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Tilgungsraten nicht mehr oder ihn zunehmende Maße nur noch verzögert bedient werden. Wenn in der Folge die Möglichkeiten der Liquiditätsgewinnung auf Ebene der Liquidität 2. und 3. Grades ausgeschöpft sind, dann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig.
Wenn ein Unternehmen in die Illiquidität gerät und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, schreibt der Gesetzgeber vor, dass, wenn innerhalb von drei Wochen keine Aussicht darauf besteht, dass sich die Liquiditätssituation des Unternehmens verbessert, das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Im Falle der Insolvenz wird ein Unternehmen in den meisten Fällen von einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter Zug um Zug abgewickelt und schließlich geschlossen.