Der Industriekontenrahmen (IKR) ist ein allgemeiner Kontenrahmen für Industrieunternehmen, der im Jahr 1971 vom Betriebswirtschaftlichen Ausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie veröffentlichtet worden ist. Mit dem neuen Kontenrahmen soll der aus dem Jahr 1950 stammende Gemeinschafts-Kontenrahmen (GKR) der Industrieverbände abgelöst werden.
Was sind die Ziele des Industriekontenrahmen (IKR)?
Der Industriekontenrahmen (IKR) wurde vom Bundesverband der Deutschen Industrie mit der Intention veröffentlichtet, für alle Industrieunternehmungen – unabhängig von der Branche, der Rechtsform oder der Größe des Unternehmens, eine Grundlage für die Entwicklung individueller Kontenrahmen und die Aufstellung von branchenspezifischen Kontenrahmen zu schaffen. Gleichzeitig sollte mit dem Industriekontenrahmen (IKR) das Rechnungswesen vereinfacht werden und eine Anpassung der Kontenrahmen an die zum damaligen Zeitpunkt aufkommende elektronische Datenverarbeitung erfolgen. Zudem dient der neue Industriekontenrahmen (IKR) der Harmonisierung des Rechnungswesens im Bereich der EU und auf internationaler Ebene.
Aufbau und Gliederung des Industriekontenrahmen (IKR)
Im Industriekontenrahmen (IKR) erfolgt die Gliederung im Gegensatz zum alten Gemeinschafts-Kontenrahmen der Industrieverbände entsprechend den Bilanzpositionen und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dabei erfolgt eine konsequente Trennung zwischen der Geschäftsbuchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung des Unternehmens.
Im Industriekontenrahmen (IKR) werden die Konten zu 10 Kontenklassen zusammengefasst. Die Kontenklassen werden in Kontengruppen und die Kontengruppen in Kontenarten untergliedert. Die Kontenklassen 0 bis 8 sind der Geschäftsbuchführung vorbehalten. Die Kontenklasse 9 beinhaltet die Konten der Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Kontenklassen 0 – 4 enthalten alle Konten, die über die Bilanz abgeschlossen werden. Die sind
Klasse 0: Konten für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Klasse 1: Konten der Finanzanlagen
Klasse 2: Konten für Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
Klasse 3: Eigenkapitalkonten und Rückstellungen
Klasse 4: Konten für Verbindlichkeiten und die passive Rechnungsabgrenzung
Die Kontenklassen 5 – 7 beinhaltet alle Konten, die über die GuV abgeschlossen werden und einen Einfluss auf das Eigenkapital haben. Dies sind
Klasse 5: Ertragskonten
Klasse 6: Konten für betriebliche Aufwendungen
Klasse 7: Konten für weitere Aufwendungen
In Kontenklasse 8 werden die Eröffnungs- und Abschlusskonten geführt.
Die Kontenklasse 9 enthält die Konten der Kosten- und Leistungsrechnung. Diese Kontenklasse des Industriekontenrahmen (IKR) kann entsprechend den individuellen betrieblichen Erfordernissen gestaltet und angepasst werden.
Im neuen Industriekontenrahmen wurde von dem im Gemeinschaftskontenrahmen der Industrieverbände genutzten Gliederungsprinzip nach dem Wertedurchfluss abgewichen und stattdessen den Gliederungsvorschriften des Aktiengesetzes (AktG) Rechnung getragen. An der 1971 veröffentlichten Fassung des IndustrieKontenrahmen (IKR) mussten in den darauffolgenden Jahren Anpassungen beispielsweise wegen des am 01. Januar 1986 in Kraft getretenen neuen HGB vorgenommen werden.