Unter dem Begriff Infrastruktur werden alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für die Funktion und Entwicklung einer Gesellschaft erforderlich sind, zusammengefasst. Neben der Unterscheidung von stattlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen erfolgt in der Regel eine Unterscheidung in technische und soziale Infrastrukturen.
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In diesem Beitrag:
In beiden Infrastrukturbereichen finden sich öffentliche und private Einrichtungen. Eine klare Trennung findet nicht mehr statt. Ausnahmen sind öffentliche Verwaltungen und hoheitliche Aufgaben wie die Gerichtsbarkeit.
Für überregional und international agierende Unternehmen spielen sowohl die technischen wie auch die sozialen Infrastruktureinrichtungen eine entscheidende Rolle bei der Standortauswahl. Auf der technischen Seite sind dies insbesondere die örtliche Verkehrsinfrastruktur – Verkehrsanbindung, Nähe zu Autobahnen, Schienennetz etc., die digitale Infrastruktur sowie die Energie- und Abfallentsorgung. Je nach der allgemeinen und regionalen Arbeitsmarktsituation rücken auch die sozialen Infrastrukturen in der Umgebung des Standortes in den Fokus. Eine gute Versorgung mit Horten, Kindergärten, Schulen und medizinischen Einrichtungen für die zukünftigen Mitarbeiter sind ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung eines Unternehmensstandortes.
Die Infrastruktur in allen Bereichen ist ein Maß für den Zustand und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft im internationalen Vergleich. Ohne eine funktionierende und zuverlässige Infrastruktur entstehen für eine Volkswirtschaft wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Nachteile. Daher sind oder sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktureinrichtungen immer Teil einer verantwortungsbewussten Wirtschafts- und Sozialpolitik sein. Programme zur Infrastrukturverbesserung, die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Infrastrukturprojekte, die Förderung unterentwickelter und benachteiligter Regionen sind im Wesentlichen Aufgabe der Politik. Dabei waren bis vor rund 10 Jahren Investitionen zum Beispiel in den Ausbau des Autobahnnetzes allein Aufgabe des Bundes. Mittlerweile werden die erforderlichen Investitionen für den Ausbau und die Sanierung der Autobahnen, wie schon bei Schulen und Krankenhäusern, in zunehmenden Maße in Form der sogenannten ÖPP auf private Investoren übertragen. ÖPP steht für Öffentlich-Private Partnerschaften (englisch: Public-Private Partnership). Bei den ÖPP bleibt der Bund Eigentürmer der Straße, der Betrieb obliegt jedoch den privaten Investoren. Hierfür erhalten diese für eine bestimmten Zeitraum eine Entschädigung, zum Beispiel die Einnahmen aus der LKW-Maut. ÖPP sind jedoch umstritten, da sie nach Meinung von Experten zu einer höheren und nicht wie erhofft, geringeren Belastung der öffentlichen Haushalte führen.