Inkasso bezeichnet den Einzug von Forderungen im Finanzwesen. Firmen beauftragen Inkassounternehmen, sich um offene Rechnungen der Kunden zu kümmern. Inkassounternehmen benötigen eine behördliche Erlaubnis, die auf dem RDG (Rechtsdiensteistungsgesetz) basiert. Seit 1. Juli 2008 verfassen Unternehmen, die mit dem Inkasso beauftragt sind, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide. Begleicht ein Kunde nach der Zusendung eines Vollstreckungsbescheides, die offene Forderung nicht, leitet das Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Inkasso Rechte: Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du im Billomat-Magazin
Beim Inkassoverfahren läuft sämtliche Korrespondenz und Zahlungsverkehr über das beauftragte Inkassounternehmen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung durch ein Unternehmen. Der Schuldner trifft mit dem Inkassobetrieb Vereinbarungen zur Schuldentilgung. Hierunter fallen Ratenzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen. Die Kosten, die entstehen, wenn sich ein Inkassobüro um die Begleichung offener Forderungen kümmert, ist vom Schuldner zu tragen. Ziel ist es beim Inkassoverfahren, eine Lösung zwischen Gläubiger und Schuldner zu finden. Es ist zu unterscheiden zwischen vier unterschiedlichen Aufträgen, mit denen ein Inkassobüro beauftragt ist:
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