Die Insolvenz definiert den Zustand der Zahlungsunfähigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen – aufgrund einer mangelnden Liquidität – seinen Gläubigern gegenüber nicht mehr erfüllen kann. Auch der umgangssprachliche Begriff Konkurs beschreibt diesen Zustand und ist besonders in Österreich und der Schweiz verbreitet. Dabei wird zwischen der Regelinsolvenz und de Verbraucherinsolvenz unterschieden.
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Der Ablauf des Insolvenzverfahren ist gesetzlich genau geregelt. Es wird nicht nur bei akuter Zahlungsfähigkeit (Illiquidät) eingeleitet, sondern kann auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder massiver Überschuldung gewählt werden.
Ziele des Insolvenzverfahrens sind es, entweder die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Unternehmens wieder zu sichern oder bei aussichtslosen Fällen die Firma aufzulösen. In beiden Fällen geht es vor allem auch darum, möglichst viele Ansprüche der jeweiligen Gläubiger noch zu erfüllen. Das noch vorhandene Kapital, die sogenannte Insolvenzmasse, wird mithilfe des Insolvenzverwalters verteilt.
Das Insolvenzrecht kennt das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren:
wird bei Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und anderen juristischen Personen angewandt. Das Zivilrecht, genauer die Insolvenzordnung, schreibt hier eine Zahl von mindestens 20 Gläubigern – oft werden diese auch Kreditoren genannt – vor. Auch Selbstständige, die in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sind und Ansprüchen von Gläubigern nicht mehr gerecht werden können, fallen unter dieses Verfahren.
wird bei Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen angewandt, wobei Schuldner sein pfändbares Arbeitseinkommen abtreten muss. Zur Verbraucherinsolvenz (auch als Privatinsolvenz bezeichnet) kommt es häufig, wenn ein unkontrolliertes Konsumverhalten (oft in Verbindung mit Kreditkarten und Ratenzahlung) mit unvorhergesehenen Ausgaben zusammentrifft. Im Insolvenzverfahren haben die Privatleute die Möglichkeit, eine sogenannte Restschuldbefreiung zu beantragen. Sie ist an eine genau definierte und überprüfte Wohlverhaltensphase gebunden.
Insolvenzen können auf unterschiedliche Weisen auftreten. Grundsätzlich wird aber immer zwischen internen und externen Insolvenzursachen unterschieden.
Dabei beschreibt die intere Insolvenzursache alle Ursachen, die direkt vom betroffenen Unternehmen beziehungsweise der betroffenen Privatperson ausging und letztlich zu deren Insolvenz führten. So kann beispielsweise ein schlechtes Management des Unternehmens zu einer Insolvenz mit interner Insolvenzursache führen.
Die externe Insolvenzursache dagegen beschreibt alle Ursachen, die durch kein Eigenverschulden – also beispielsweise eine neue Konkurrenzsituation oder eine Rezession – zustande kamen.
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