Interessengemeinschaft

Eine Interessengemeinschaft ist der Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung und Wahrung gemeinsamer Interessen. Die Interessengemeinschaft abgekürzt IG bezeichnet allgemein den Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen, von Unternehmen oder Institutionen auf Grundlage eines Vertrages. Das Ziel einer IG ist es, gemeinsame Interessen wahrzunehmen. Im Bereich der Wirtschaft ist eine Interessengemeinschaft der Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen, der vollzogen wird, um gemeinsame Interessen zu wahren und zu fördern. Die Abkürzung IG sollte nicht mit der gleichnamigen Abkürzung für „Industriegewerkschaft“ wie bei „IG Metall“ oder „IG Bergbau und Chemie“ verwechselt werden.

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Die Interessengemeinschaft ist keine rechtlich definierte Gemeinschaft und keine eigenständige Gesellschaftsform. Interessengemeinschaften werden häufig in der Form einer BGB-Gesellschaft, das heißt, als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Der hauptsächliche Nutzen einer IG liegt in der koordinierten Zusammenarbeit der Gemeinschaftsmitglieder, sodass immaterielle und materielle Mittel der einzelnen Unternehmen gemeinsam genutzt und zum Vorteil aller Mitglieder eingesetzt werden können.

Welche Formen der Interessengemeinschaft gibt es?

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Betriebsgemeinschaften werden beispielsweise gegründet, wenn mehrere Unternehmen gemeinsam ein Kraftwerk zur Stromerzeugung für ihre Unternehmen betreiben wollen. Produktionsgemeinschaften beinhalten in der Regel die Aufteilung und Übernahme einzelner Produktionsschritte durch unterschiedliche Unternehmen innerhalb der Gemeinschaft. Bei Rationalisierungs- und Verteilungsgemeinschaften werden die Ressourcen der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder gebündelt, um Produkte zu vertreiben oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen in den einzelnen Unternehmen durchzuführen. Dadurch ergeben sich in der Regel erhebliche Kostenvorteile für die einzelnen Mitgliedsunternehmen.

Gewinngemeinschaften werden oft als Finanzierungsgemeinschaft gegründet, um finanzschwachen Gemeinschaftsmitgliedern durch eine gemeinsame Kapitalbeschaffung zu unterstützen. Generell bleiben die einzelnen Unternehmen innerhalb einer Interessengemeinschaft selbstständig. Der Zusammenschluss erfolgt in der Regel für eine bestimmte Zeit oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Ziel der Gemeinschaft erreicht wird.

Unterscheidung Interessengemeinschaft und Interessenvertretung

Eine Interessenvertretung kann auf der juristischen Ebene eine IG oder andere Zusammenschlüsse von Personen, Unternehmen der Institution vertreten und deren Interessen wahrnehmen. Grundsätzlich kann eine Interessenvertretung nur dann mit einer Interessengemeinschaft gleichgesetzt werden, wenn die Interessenvertretung von allen Mitgliedern der IG gebildet wird.

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Wie sieht die steuerliche Behandlung der Interessengemeinschaft aus?

Die steuerliche Behandlung einer IG betrifft in erster Linie die Einkommenssteuer. Bei Gewinngemeinschaften werden die Gewinne der einzelnen Mitgliedsunternehmen gesammelt und nach einem definierten Schlüssel an die Mitgliedsunternehmen verteilt und müssen dort als Gewinn versteuert werden. Haben die zusammengeschlossenen Unternehmen eine Vereinbarung zum Ausgleich von Gewinnen und Verlusten unter den Mitgliedsunternehmen vereinbart, können die sogenannten Ausgleichsleistungen bei den diese Leistung erbringenden Unternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Mitgliedsunternehmen, die eine Ausgleichsleistung erhalten, müssen diese Beträge als Betriebseinnahmen buchen.

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