Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine Institution zur Förderung der Stabilität des internationalen Währungssystems. Der Internationale Währungsfonds, abgekürzt IWF, auf englisch „International Monetary Fund„, wurde bereits 1944 gegründet. Anlass für die Gründung des IWF war die Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren.
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Aktuell sind neben Deutschland weitere 188 Länder Mitglied im IWF. Der Beitritt Deutschlands zum IWF erfolgte 1952. Der Internationale Währungsfonds beobachtet und überwacht die wirtschaftliche Entwicklung und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer. Gegebenenfalls erhalten die Mitgliedsländer Finanzhilfen vom IWF und müssen im Gegenzug bestimmte wirtschaftspolitische Auflagen befolgen. Auf diese Weise sollen der internationale Handel und in der Folge weltweit Einkommen und Beschäftigung gesichert werden.
Für den IWF arbeiten rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 120 Ländern. Der Internationale Währungsfonds verwendet eine eigene Rechnungseinheit, das sogenannte Sonderziehungsrecht, abgekürzt SZR. Die Berechnung der Sonderziehungsrechte erfolgt auf Basis des US-Dollars in regelmäßigen Abständen.
Die weltweite Förderung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der IWF Mitgliedsländer sowie die Wahrung der Stabilität des internationalen Währungssystems sind die übergeordneten Ziele des IWF. Die Aktivitäten des IWF beinhalten darüber hinaus:
Der IWF bietet Mitgliedsländern bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten finanzielle Hilfe unter bestimmten Auflagen wie beispielsweise der Umsetzung von Wirtschaftsreformen. Im Gegensatz zu nationalen Zentralbanken und anderen internationalen Finanzinstitutionen, die entweder auf die Finanzmärkte oder auf Haushaltsmittel des jeweiligen Landes zurückgreifen müssen, nutzt der IWF für seine Finanzhilfen die Währungsreserven seiner Mitgliedsländer. Jedes Mitgliedsland ist zur Zahlung eines bestimmten Beitrages, der sogenannten Quote, an den IWF verpflichtet. Diese Beiträge sind die Währungsreserve des Internationalen Währungsfonds.
Im Rahmen der Überwachung der Wechselkurspolitik der Mitgliedsländer und der wirtschaftspolitischen Strategien führt der Internationale Währungsfonds jährliche Konsultationen mit den einzelnen Mitgliedstaaten durch. Darüber hinaus berät der IWF halbjährlich über die weltweiten wirtschaftlichen Aussichten. Diese Beratungen werden als WEO – World Economic Outlook bezeichnet.
Für Deutschland nehmen das Bundesministerium der Finanzen so wie die Bundesbank die Rechte und Pflichten im IWF war. Laut deutschem IWF Gesetz zählt hierzu insbesondere die Überwachung aller finanziellen Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds sowie die rechtzeitige Zahlung der deutschen Quote an den IWF durch die Bundesbank. Mit einer Quote von derzeit 5,6 % – rund 32,4 Milliarden Euro – ist Deutschland nach den USA mit 17,5 %, Japan mit 6,5 % und China mit einer Quote von 6,4 % der viertgrößte Anteilseigner des Internationalen Währungsfonds. Das oberste Leitungsgremium des Internationalen Währungsfonds ist der sogenannte Gouverneursrat. Deutschland wird aktuell von Dr. Jens Weidmann, dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank und seinem Stellvertreter, dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Gouverneursrat vertreten.
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