Intrastat

Intrastat ist die Abkürzung für die Intrahandelsstatistik der Europäischen Union. Die Statistik dient der Erfassung des Warenverkehrs zwischen den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Neben Waren, die gekauft und verkauft werden, umfasst Intrastat darüber hinaus den Verkehr von Waren, die aus anderen Gründen zwischen EU-Ländern bewegt werden. Die Bereitstellung von Dienstleistungen wird in dieser Statistik von jedoch nicht erfasst.

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Welche Gründe für die Einführung von Intrastat gibt es?

Mit der Gründung der EU im Jahr 1993 wurden die ursprünglichen Mitgliedstaaten Teil des EU-Binnenmarktes. Eine Dokumentation der Warenein- und ausfuhren war damit überflüssig. Durch die Freigabe des Warenverkehrs und den Wegfall der Kontrollen innerhalb der EU war es nicht mehr möglich, Informationen über den Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten aus Zoll-Dokumenten zu erhalten. Intrastat wurde entwickelt, um diese Lücke zu schließen und die weggefallenen Zollanmeldungen zu ersetzen. Die Informationen über die Versendung und den Empfang von Waren werden jetzt direkt von den beteiligten Unternehmen in den 28 Mitgliedstaaten gesammelt.

Intrastat

EU-Waren sind definiert als:

  • Waren, die vollständig innerhalb der EU bezogen werden
  • Waren aus Ländern außerhalb der EU, die in der EU im freien Verkehr sind
  • Waren, die eine Kombination der vorgenannten sind

Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Intrastat-Meldung einzureichen. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Meldungen beim Statistischen Bundesamt eingereicht. Der Handel mit Dienstleistungen ist kein Gegenstand der Außenhandelsstatistik, daher ist eine Intrastat-Erklärung für Dienstleistungen nicht erforderlich. Das System basiert auf der EU-Verordnung Nr. 638/2004, ergänzt durch Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission zur Umsetzung der EU Regulation. Eurostat, das statistische Amt der EU, sammelt und kompiliert alle Daten der statistischen Ämter der Mitgliedstaaten.

Warum sind Informationen zum Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten notwendig?

Die Statistik des Außenhandels ist für die Ministerien und die Zentralregierung der Länder von grundlegender Bedeutung. Sie sind wichtige Informationsquellen für Unternehmen und Institutionen der EU. Diese Statistiken werden verwendet, um die industrielle Leistung zu überwachen und die Wirtschaftspolitik zu gestalten. Sie bieten Händlern eine Grundlage für die Bewertung von Marktanteilen sowie für die Bestimmung des Grades der Importsubstitution für selbst hergestellte Waren oder die Marktdurchdringung durch Wettbewerber. Wichtige Nutzer der Statistiken sind Finanzministerien, die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank, Nationalbanken, Unternehmensverbände, Transport- und Finanzunternehmen, Industrieorganisationen, nationale Wirtschaftsforschungsinstitute und Forschungseinrichtungen.

Wofür gibt es die Intrastat Meldung?

Das Statistische Bundesamt erfasst den tatsächlichen Warenverkehr zwischen den EU Staaten mit Hilfe der Intrastat Meldungen. Innerhalb der EU gibt es Unterschiede bei der Umsetzung der Intrastat-Regeln, da einige Mitgliedstaaten Leitlinien dafür bereitstellen, wie die allgemeinen Grundsätze der Verordnung in konkreten Situationen angewendet werden sollten. Diese Richtlinien können je nach Land und Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Darüber hinaus unterscheiden sich die für die Intrastat-Berichterstattung zuständigen Behörden von Land zu Land. Einige Mitgliedstaaten delegieren Intrastat an ihre Steuer- oder Zollbehörden, andere an ihr Statistikamt und wieder andere an ihre Zentralbank.

Wer muss Intrastat Meldungen einreichen?

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, das Waren mit anderen EU-Mitgliedstaaten handelt, ist verpflichtet, bestimmte Informationen über die Intrastat Meldung anzugeben. Die Art und der Umfang dieser Informationen richtet sich nach dem Wert der Ein- und Ausfuhren.

Wer ist von der Intrastat Meldung befreit?

Besondere Schwellenregelungen befreien in Deutschland Unternehmen von der Pflicht zur Intrastat Meldung. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Exportwert im Kalenderjahr geringer ausfällt als 500.000 Euro oder deren Importe aus anderen EU-Ländern im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 800.000 Euro nicht erreicht haben, sind von der Intrastat Meldung befreit. Auch der Warentransit durch das Staatsgebiet Deutschland ist davon befreit. Ebenso sind Privatpersonen von der Meldepflicht ausgenommen.

Wie wird eine Intrastat Meldung ausgeführt?

Unternehmen, die eine innergemeinschaftliche Lieferung ausführen oder eine solche empfangen, müssen eine Intrastat Meldung bereit stellen. Deutsche Unternehmen haben diese grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Die Meldung wird an das Statistische Bundesamt geleitet. Für die Intrastat Meldung stehen unterschiedliche Verfahren bereit. Die jeweiligen Verfahren erfordern eine Registrierung. Die folgenden Verfahren stehen für die Meldung zur Verfügung:

Verfahren IDEV/IDES

IDEV ist die Abkürzung für die „Internet Datenerhebung im Verbund“. Der Verbund besteht in den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes. Über IDEV kann die Intrastat Meldung online ausgeführt werden. Eine Formularmeldung kann wahlweise im Browser erstellt werden. Alternativ werden die Meldedateien lokal auf dem Rechner erstellt und danach über den Browser hochgeladen. Das Statistische Bundesamt bietet mit IDES die entsprechende Software an, mit der die Meldung lokal erstellt werden kann. . 

Verfahren eSTATISTIK.core

eSTATISTIK.core ist ein Verfahren, das statistische Rohdaten aus Firmendaten automatisch gewinnt. Die zu ermittelnden Daten müssen für das Verfahren bereits in elektronischer Form vorliegen. eSTATISTIK.core automatisiert die Zusammenstellung und Lieferung von Daten, die im Vorfeld durch andere Statistikmodule bereit gestellt wurden. Entwickler werden bei der Umsetzung neuer Module unterstützt. Wer keine Software für Statistik verwendet und nur wenige Daten zu melden hat, der erfährt Unterstützung durch das kostenfreie Programm CORE.reporter. 

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Wie oft muss eine Intrastat Meldung erfolgen?

Grundsätzlich gilt als Berichtszeitraum für die regelmäßige Intrastat Meldung der Kalendermonat, in welchem aktuell der entsprechende Warenaustausch stattgefunden hat. Die Einreichung der Intrastat Meldung beim Statistischen Bundesamt ist bis zum 10. Kalendertag des Monats, der auf den Monat des Berichtzeitraums folgt, zu übermitteln. Unternehmen werden zur Abgabe ihrer Meldung nicht aufgefordert. Sie müssen sie selbstständig einreichen. Unterlagen, die zu einer Meldung gehören, sollten über einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt werden.

Was ist die Intrastat Warennummer?

Das zentrale Ordnungskriterium für den internationalen Warenaustausch sind die Warennummern. Diese klassifizieren Waren nach deren technischen Beschaffenheit, indem sie jeder Ware eine bestimmte Nummer zuweisen. Die Warennummer hat viele Bezeichnungen, wie zum Beispiel Nomenklaturnummer, Codenummer, Zolltarifnummer, HS-Position, Product Code oder Customs Tariff Code/Number. Bei allen Begriffen handelt es sich immer um die gleiche Nummer, die jedoch je nach Anwendung unterschiedliche Längen hat. 

Funktionen der Warennummern

Die Intrastat Warennummer weist insgesamt 8 Stellen auf. Die 8-stellige Intrastat Nummer ermöglicht bei der Abfertigung von Importen die Festlegung von Zollsätzen, Textilkategorien, Verboten und Beschränkungen oder die Feststellung von Genehmigungskriterien. Die 11-stellige Codenummer hingegen wird für nationale Zwecke eingesetzt. Sie verschlüsselt nationale Bestimmungen oder Umsatzsteuersätze. 

  • Ausfuhr aus der EU – 8-stellige Intrastat Warennummer
  • Einfuhr in die EU – 11-stellige Warennummer

Die Ausfuhr- oder Intrastat-Anmeldung erfordert die 8-stellige Intrastat Nummer, wohingegen für die Anmeldung der Einfuhr die 11-stellige Nummer verwendet wird. 

Beispiel für die Intrastat Warennummer

Das Statistische Bundesamt stellt eine Liste von Waren mit der dazu gehörenden Intrastat Warennummer auf seiner Internetseite bereit. So tragen zum Beispiel lebende Schafe die Intrastat Nummer 0104 10 10, wohingegen lebende Hauskaninchen die Intrastat Warennummer 0106 14 10 haben. Frische Kapern tragen die Intrastat Nummer 0809 99 40, während eingelegte Kapern die Intrastat Nummer 0711 90 70 haben. 

Jährliches Verzeichnis der Warennummern

Jedes Jahr zum 1. Januar werden Änderungen der Warennummern bekannt gegeben. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik findet sich in seiner aktuellen Ausgabe jeweils auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes. Dort werden die Änderungen laufend eingepflegt. 

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