Inventar

Das Inventar ist ein Verzeichnis, in dem alle zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert detailliert aufgezeichnet werden. Das Inventar ist die Grundlage der Bilanz und des Jahresabschlusses. Die Verpflichtung zur Inventarisierung und die Anforderungen an den Inhalt des Inventars sind in § 240 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt.

Rechtsvorschriften für die Inventarisierung

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass jeder Kaufmann zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und danach mindestens einmal jährlich für den Abschluss eines jeden Geschäftsjahrs das Inventar erstellen muss. Das Inventar wir dabei in drei Teilbereiche untergliedert:

Inventar

  • Vermögen:

    Beim Vermögen des Unternehmens wird zusätzlich zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die auf Dauer dem Unternehmen zur Verfügung stehen und genutzt werden. Hierunter fallen Grundstücke, Gebäude und Maschinen. Zum Umlaufvermögen zählen Rohstoffe, halb fertige und fertige Produkte sowie weitere Werte, die sich zum Stichtag der Inventur im Unternehmen befinden.

  • Schulden:

    Zu den Schulden zählen beispielsweise unbezahlte Rechnungen und in das Unternehmen investiertes Fremdkapital.

  • Eigenkapitel:

    Das Eigenkapital zum Stichtag ergibt sich aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden und wird rechnerisch ermittelt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens gewährt das Handelsgesetzbuch einen gewissen Spielraum. So können Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert für das Unternehmen keine große Bedeutung hat und die regelmäßig ausgetauscht werden jeweils mit gleicher Menge und gleichem Wert verzeichnet werden. Vorausgesetzt, Wert und Menge unterliegen nur geringen Schwankungen. Für diese Vermögensgegenstände muss in der Regel nur alle drei Jahre eine sogenannte körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden.
Weiterhin erlaubt der Gesetzgeber die Zusammenfassung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und anderer gleichartiger, beweglicher Vermögensgegenstände zu jeweils einer Gruppe, die mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet wird. Bei gleichartigen Schulden kann entsprechend verfahren werden.

Inventur als Grundlage für das Inventar

Die Inventur oder Bestandsaufnahme ist die Grundlage für das Inventar. Bei der Inventur wird zwischen der körperlichen Inventur, der Buchinventur und der Anlageninventur unterschieden. Bei der körperlichen Inventur werden alle Gegenstände des Umlaufvermögens durch Messen, Wiegen und Zählen nach Ihrer Art und Menge erfasst und protokolliert. Bei der Buchinventur werden alle nicht körperlichen Werte erfasst. Hierzu zählen auch die Schulden des Unternehmens. Die dritte Inventurart, die Anlageninventur umfasst das gesamte Anlagevermögen. Im Rahmen der Anlageninventur werden alle dauerhaft im Unternehmen befindlichen Vermögensgegenstände, wie Grundstücke oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen erfasst und bewertet

Die Inventur wird in der Regel als Stichtagsinventur zu einem bestimmten Termin, beispielsweise am 31. Dezember, durchgeführt. Seltener genutzt wird die Möglichkeit die Inventur permanent, als sogenannte jahresbegleitende Inventur durchzuführen. Diese Form der Inventur wird von großen Versandhändlern oder Lebensmitteleinzelhändlern genutzt. Unter Umständen kann der Inventurtermin zeitlich nach vorne oder hinten verschoben werden. Dann handelt es sich um eine sogenannte verlegte Inventur. Insbesondere für große Unternehmen hat der Gesetzgeber zusätzlich die Möglichkeit vorgesehen, das Inventar auf der Grundlage einer nur in Form von Stichproben durchgeführten Inventur zu erstellen.