Die Bezeichnung Inventarverzeichnis wird synonym zum Begriff Inventar verwendet. Es handelt sich dabei um ein detailliertes Verzeichnis in Tabellenform mit allen an einem bestimmten Stichtag im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenständen und Schulden. Während unter Inventar im Allgemeinen die physisch vorhandenen Gegenstände in einem Unternehmen, wie Schreibstiche, Computer oder Maschinen verstanden werden, ist das Inventarverzeichnis eine nach bestimmten Kriterien geordnete Liste dieser Gegenstände sowie der Schulden und des Vermögens eines Unternehmens.
Die Form des Inventarverzeichnisses ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis hat sich eine Unterteilung in drei Spalten durchgesetzt, die es erlaubt, die Anforderungen an den Inhalt des Inventars entsprechend § 240 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu erfüllen.
Damit jede einzelne Seite des Inventarverzeichnisses eindeutig einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden kann, wird auf jeder Seite ein Inventarkopf eingetragen, der das Datum des Abschlussbilanzstichtages, den Namen des Unternehmens und den Unternehmenssitz sowie den Namen des Verantwortlichen (Unternehmensinhaber) und das Jahr enthält.
Unter dem Inventarkopf folgen drei Spalten.
Während das Inventarverzeichnis die nach Art, Menge und Wert detaillierte Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens enthält, wird die Inventarliste als einfache Auflistung des zum Beispiel in einem Unternehmensbereich befindlichen Materials oder der Einrichtungsgegenstände geführt. Die Inventarliste enthält keine betriebswirtschaftlichen Informationen, wie den Wert einer Sache. Inventarlisten werden zum Beispiel von Dienstleistern, die Konferenzräume mit einer bestimmten Ausstattung vermieten, verwendet. In der Inventarliste befinden sich dann alle Einrichtungsgegenstände, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.