Eine Inventurdifferenz ergibt sich, wenn der in der Buchführung errechnete Warenbestand von dem bei einer körperlich durchgeführten Inventur festgestellten Warenbestand abweicht. Inventurdifferenzen sind die Differenz zwischen dem Sollbestand in der Buchführung und dem tatsächlich bei einer Inventur gezählten Istbestand. Die Differenz kann sowohl positiv wie auch negativ sein.
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Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle Vermögensgegenstände des Unternehmens im Rahmen der Buchführung zu erfassen. Dabei werden innerhalb eines Geschäftsjahres alle Warenzugänge und -abgänge erfasst und als Sollbestand in der Buchführung fortgeschrieben. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass zumindest einmal am Ende einer Abrechnungsperiode eine körperliche Aufnahme der Vermögensgegenstände im Rahmen einer Inventur erfolgen muss, um den tatsächlichen Istbestand zu ermitteln. Mögliche Ursachen für eine Differenz zwischen Soll- und Istbestand sind:
Um eine Inventurdifferenz zu vermeiden, müssen daher alle Wareneingänge und Warenausgänge, Mehr- oder Minderverbräuche bei der Produktion sowie Verluste durch Bruch oder ein Verderben der Waren sorgfältig erfasst und in der Buchhaltung dokumentiert werden. Eine Inventurdifferenz kann positiv sein, wenn im Laufe des Jahres der ein oder andere Wareneingang nicht erfasst und gebucht wurde, sodass sich am Ende des Jahres mehr Waren im Lager befinden, als in der Buchführung dokumentiert. Eine negative Inventurdifferenz ergibt sich durch Diebstahl, Verderb oder, wenn Waren beim Verlassen des Unternehmens nicht erfasst wurden. Im Einzelhandel sind Diebstähle durch Kunden und Mitarbeiter die häufigste Ursache für Inventurdifferenzen. Insgesamt entstehen im Handel dadurch jährliche Verluste in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Diese Verlust werden jedoch in der Regel bei den Verkaufspreisen mit einkalkuliert werden und somit von den Kunden bezahlt.
Sollte sich bei der Inventur eine Differenz zwischen Soll- und Istwerten ergeben, so sind die tatsächlich ermittelten Istwerte der Inventur maßgebend. Die Buchführung muss entsprechend korrigiert werden. Durch negative Differenzen bei der Inventur wird der Gewinn eines Unternehmens verringert und dadurch die an das Finanzamt abzuführenden Steuern gemindert. Inventurdifferenzen in einem branchenüblichen Rahmen werden von den Finanzämtern in der Regel vorbehaltlos anerkannt. Sollten die Inventurdifferenz weit über den üblichen Rahmen hinausgehen, muss die Entstehung im Einzelnen nachgewiesen und gegenüber dem Finanzamt plausibel erklärt werden. Durch vorgetäuschte Inventurdifferenzen könnten sonst auf unrechtmäßige Weise Steuern gespart werden. Zu dem sollte es im Interesse der Geschäftsleitung liegen, die Ursache für eine hohe Inventurdifferenz zu ermitteln und abzustellen.
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