Unter einem Jahresabschluss wird ein rechnerischer, kaufmännischer Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres verstanden.
Er stellt die Finanzen und den Erfolg eines Unternehmens dar. Dabei wird die Buchhaltung abgeschlossen und mit Dokumenten der Rechnungslegung versehen. Diese werden überprüft, bestätigt und veröffentlicht. Der Umfang des Inhalts eines Jahresabschlusses bemisst sich an der jeweils vorliegenden Gesellschaftsform.
Jahresabschluss vorbereiten: Was du beachten musst, erfährst du im Billomat-Magazin
Als Jahresabschluss wird der kaufmännische, rechnerische Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres bezeichnet. Darin wird festgehalten, wie die finanzielle Lage der Unternehmung aussieht und ob dieses Gewinne oder Verluste zu verzeichnen hat. Zudem legt der Jahresabschluss das Vermögen eines Betriebs offen.
Durch den Jahresabschluss wird die Buchhaltung abgeschlossen. Die Dokumente zur Rechnungslegung werden geprüft, bestätigt und veröffentlicht.
Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass jeder Betrieb, der der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegt, einen Jahresabschluss aufstellen muss. Grundsätzlich gilt die Buchführungspflicht für alle Kaufleute sowie für Unternehmungen mit den folgenden Rechtsformen:
Das Handelsgesetzbuch nimmt in § 242 HGB Einzelkaufleute von der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Abschlusses aus. Als Voraussetzung für die Befreiung gilt, dass die Firma einen geringeren Umsatz als 600.000 Euro und weniger als 60.000 Euro Gewinn in den vergangenen zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erzielt hat.
Daneben müssen auch Freiberufler und Betreiber eines Kleingewerbes keine Jahresabschlüsse abgeben. Vielmehr gelten für sie die Regelungen der einfachen Buchführung, die ihnen die Ermittlung ihres Jahresgewinns über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermöglicht.
Wie oben bereits erwähnt, müssen Freiberufler und Kleinunternehmer keinen klassischen Jahresabschluss abgeben. Stattdessen gilt bei diesen Unternehmern eine Pflicht zur Einnahmenüberschussrechnung (oder kurz EÜR). Aber wo liegt eigentlich der Unterschied und was gehört in die EÜR??
Zum einen ist die EÜR deutlich einfacher und soll so erste bürokratische Hürden für JungunternehmerInnen beseitigen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung müssen lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und verrechnet werden. Das Ergebnis ist dann der Gewinn des Kleinunternehmens bzw. des Freiberuflers. Im Vergleich dazu ist die Erstellung eines Jahresabschlusses um einiges zeit- und arbeitsintensiver; Hierbei werden nicht nur Betriebseinnahmen und -ausgaben angegeben, sondern auch das bestehende Vermögen eines Betriebs und wie dieses im vergangenenen Geschäftsjahr verwendet wurde. Der Jahresabschluss gibt dem Finanzamt somit Aufschluss über Anlagevermögen und Umlaufvermögen – sprich Aktiva und Passiva – sowie über die Verteilung von Eigenkapital und Fremdkapital.
Die Gestaltung eines Jahresabschlusses hängt von der Art der zu prüfenden Gesellschaft ab.
Das Handelsgesetzbuch legt im § 242 HGB die Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses fest. Demnach müssen Kaufleute nicht nur zu Beginn ihres Gewerbes, sondern auch am Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss anfertigen. Grundsätzlich besteht der Jahresabschluss aus zwei zentralen Bestandteilen:
Firmen müssen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Betriebs im Rahmen einer Bilanz aufstellen. Für die Eröffnungsbilanz des darauffolgenden Jahres müssen die Vorschriften, wie sie für die Jahresbilanz gelten, entsprechend angewandt werden.
Der § 242 Handelsgesetzbuch sieht vor, dass der Jahresabschluss neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet. Für den Abschluss jedes einzelnen Kalenderjahres müssen Betriebe eine GuV aufstellen, die die Aufwendungen der Unternehmung den Erträgen innerhalb des Abrechnungszeitraums gegenüberstellt.
Neben den zentralen Bestandteilen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gehören weitere Bestandteile zum Jahresabschluss, deren Pflicht von der Unternehmensform abhängt.
Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen den regulären Jahresabschluss erstellen, der aus den zentralen Bestandteilen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Dahingegen gelten für die Kapitalgesellschaft und sogenannte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften weitere Anforderungen für den Jahresabschluss.
Eine einfache Kapitalgesellschaft muss laut Handelsgesetzbuch § 264 HGB neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung weitere Angaben übermitteln. Dem HGB zufolge ist der Jahresabschluss solcher Gesellschaften mit einem Anhang und einem Lagebericht auszustatten.
Eine Kapitalgesellschaft, die Kapitalmarkt orientiert ist, muss neben Bilanz und GuV einen Anhang sowie einen Lagebericht aufstellen. Darüber hinaus müssen diese Betriebe eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen.
Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften zwischen einem halben bis einem dreiviertel Jahr Zeit haben, um ihren Jahresabschluss aufzustellen, gelten für die Kapitalgesellschaft feste Erstellungsfristen. Diese umfassen abhängig von der Größe und vom Umsatz des Unternehmens zwischen drei und sechs Monaten.
Das Handelsgesetzbuch gibt vor, dass bestimmte Unternehmen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen, sodass er öffentlich einsehbar ist. Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt für:
Der Jahresabschluss kann in mittleren und großen Unternehmen als Maßstab für den unternehmerischen Erfolg gewertet werden. Viele Unternehmen richten ihr weiteres Vorgehen an den Ergebnissen des Jahresabschlusses aus.
Der Jahresabschluss gewährt potenziellen Investoren einen Einblick in die Entwicklung eines Unternehmens. Aber auch Gläubiger erhalten Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und können so weitere Entscheidungen nach den Ergebnissen ausrichten.
Mängel im Jahresabschluss oder ein Ausbleiben sowie Fristversäumnisse führen dazu, dass die Buchführung nicht als ordnungsgemäß ausgeführt erachtet wird. Erkennt das Finanzamt eine Buchführung nicht an, führt das in der Regel zu Schätzungen für die Ermittlung von Steuerschulden und zu erheblichen Nachzahlungen.
Die Bilanz – als Teil des Abschlusses – ist unterteilt in Aktiva und Passiva. Dabei wird auf der Aktiv-Seite folgende Positionen bilanziert:
Während auf der Passiv-Seite die folgenden Positionen bilanziert werden:
Die Bilanzsummen der beiden Seiten müssen übereinstimmen. Denn die Passiv-Seite zeigt an, woher das gesamte Kapital stammt. Während die Aktiv-Seite zeigt, wie das Kapital genutzt wird. Die Passiv-Seite zeigt also die Mittelherkunft und die Aktiv-Seite die Mittelnutzung an.
In der Regel arbeiten Betriebe, die die Pflicht haben, einen Jahresabschluss aufzustellen, eng mit einer Steuerberatung zusammen. Unternehmen, die die Buchhaltungssoftware Billomat nutzen, können ihre Buchhaltung optimal für den Jahresabschluss vorbereiten.
In enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater können die Buchhaltungsdaten über eine DATEV Schnittstelle elektronisch an das Steuerbüro übermittelt werden. Mit der Funktion DATEV Export ermöglicht Billomat seinen Anwendern, die Buchhaltungsunterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich sind, elektronisch an die Steuerberatung zu übermitteln. Dabei steht es Anwendern frei, die Daten selbst zu übermitteln oder dem Berater einen Zugang zum Account zu ermöglichen.
Mit dem Steuerberater Account bietet Billomat seinen Nutzern die Möglichkeit, dem Berater einen direkten Zugang zum Buchhaltungsaccount freizuschalten. Um die Rechte für den Steuerberater Zugang zum eigenen Buchhaltungssystem individuell festzulegen, können Anwender der Billomat Software die Art und den Umfang der Möglichkeiten zum Zugriff auf den Account und für die Einsicht in die Unterlagen anhand unterschiedlicher Kriterien nach ihren Bedürfnissen einstellen. Mit der Freischaltung des Accounts kann sich der steuerliche Berater die notwendigen Unterlagen für die Bearbeitung des Abschlusses selbstständig auf sein System übermitteln, um sie zu bearbeiten.
Zudem arbeitet Billomat mit einem Netzwerk aus Steuerberatungskanzleien zusammen, die mit der Buchhaltungssoftware Billomat optimal vertraut sind. Die Kanzleien im PAP.LO Netzwerk, die sich in ganz Deutschland befinden, verfügen über das Knowhow und die technischen Voraussetzungen, um Nutzern der Billomat Software eine optimale Zusammenarbeit für den Jahresabschluss zu bieten.
Ähnliche Fragen: