Jahresfehlbetrag

Der Begriff Jahresfehlbetrag wird bei Kapitalgesellschaften für die Bezeichnung eines Verlustes in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanz verwendet. Ein Jahresfehlbetrag ergibt sich immer dann, wenn die Aufwendungen die Erträge eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode übersteigen. Jahresfehlbeträge beziehen sich dabei immer nur auf ein Geschäftsjahr. Einstellungen, offene Rücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge aus dem Vorjahr werden bei der Ermittlung des Jahresfehlbetrages nicht berücksichtigt.

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In diesem Beitrag:

  1. Was sind Jahresfehlbetrag und Jahresüberschuss?
  2. Wie lässt sich der Jahresfehlbetrag berechnen?
  3. Wo liegt der Unterschied zwischen Jahresfehlbetrag und Bilanzverlust?

Was sind Jahresfehlbetrag und Jahresüberschuss?

Jahresfehlbeträge sind negative Jahresüberschüsse. Beide Jahresergebnisse werden an der letzten Stelle einer Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im Gegensatz zum Jahresfehlbetrag ist der Jahresüberschuss ein positives Geschäftsergebnis innerhalb eines Geschäftsjahres. Ein Jahresüberschuss entsteht dann, wenn die Differenz von Erträgen und Aufwendungen positiv ist, das heißt, wenn die Erträge die Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres übersteigen. Bei einem Jahresfehlbetrag ist es genau umgekehrt. Jahresfehlbeträge entstehen, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres höher waren als die erzielten Erträge.

Wie lässt sich der Jahresfehlbetrag berechnen?

Die einfache Berechnungsformel für Jahresfehlbeträge lautet:

Jahresfehlbetrag = Erträge – Aufwand < 0

Jahresfehlbetrag
Für die Berechnung des Jahresfehlbetrags musst Du Erträge sowie Aufwand kennen.

Beispiel für die Berechnung:

Wenn ein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 500.000 Euro erwirtschaften konnte und dafür 550.000 Euro aufwenden musste, ergibt sich ein Fehlbetrag von 500.000 Euro – 550.000 Euro = – 50.000 Euro. Der Fehlbetrag beträgt in diesem Beispiel 50.000 Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Wo liegt der Unterschied zwischen Jahresfehlbetrag und Bilanzverlust?

Wenn die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag ergibt, bedeutet dies nicht, dass das Unternehmen auch einen Bilanzverlust ausweisen muss. Jahresfehlbeträge sind die Grundlage für die Ermittlung eines Bilanzverlustes oder Bilanzgewinns. Dazu werden zum Jahresfehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung eventuelle Gewinnvorträge aus dem Vorjahr hinzuaddiert oder Verlustvorträge aus dem Vorjahr subtrahiert. Anschließend werden noch – falls gegeben – Entnahmen aus der Kapitalrücklage addiert oder Einstellungen in die Gewinnrücklage subtrahiert. Erst nach dieser Berechnung steht fest, ob das Unternehmen einen Bilanzverlust oder einen Bilanzgewinn ausweisen kann.

Beispiel

Für das Unternehmen aus dem oben genannten Beispiel könnte dies beispielsweise wie folgt aussehen:

Das Unternehmen hat einen Jahresfehlbetrag von -50.000 Euro. Hinzuaddiert werden ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 40.000 Euro und eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 20.000 Euro. Daraus ergibt sich:

-50.000 Euro + 40.000 Euro + 20.000 Euro = 10.000 Euro

Das Unternehmen in diesem Beispiel konnte also trotz eines Jahresfehlbetrages in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 50.000 Euro noch einen Bilanzgewinn in Höhe von 10.000 Euro ausweisen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen trotz eines Jahresfehlbetrages in der Bilanz noch einen Gewinn ausweisen kann.

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