Neben der Buchhaltung ist die Kalkulation Teil der Kostenrechnung eines Unternehmens. Im Rahmen der Kalkulation werden die bei den betrieblichen Prozessen entstandenen Kosten ausgewertet, aufbereitet und den einzelnen Kostenträgern zugerechnet. Kostenträger sind zum Beispiel einzelne Aufträge oder der Fuhrpark. Anhand der Kalkulationsergebnisse kann beurteilt werden, ob das Unternehmen einen ausreichenden Gewinn erwirtschaftet oder zu welchen Preisen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden können oder müssen. Ein häufig gebrauchtes Synonym für Kalkulation ist Kostenträgerstückrechnung.
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Je nach Kalkulationszweck werden in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung drei grundsätzliche Kalkulationsarten angewendet. Dies sind die
Die Zuschlagskalkulation wird genutzt, um die Selbstkosten des Unternehmens zu ermitteln. Für die Berechnung von Angebots- und Verkaufspreisen kommt die Vorkalkulation zur Anwendung. Die Nachkalkulation dient der Überprüfung der mittels der Vorkalkulation errechneten Werte nach Abschluss des Leistungsprozesses. Für die Aussagefähigkeit der Kalkulation ist die Übereinstimmung von Kalkulationsart und Kalkulationszweck entscheidend. Dementsprechend wird eine weitere Differenzierung der Kalkulationsformen vorgenommen.
Um die Kosten einer Dienstleistung oder eines Produkts exakt ermitteln zu können, nutzen Unternehmen auf ihre Produkte und Produktionsprozesse abgestimmte Kalkulationsschemata. In einem Kalkulationsschema ist detailliert aufgeführt, wie die einzelnen Kostenbestandteile der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zusammengeführt werden müssen.
Die Genauigkeit ist der limitierende Faktor bei der Aussagefähigkeit der Kalkulation. Hierbei spielen unterschiedliche Aspekte wie eine mangelnde Zurechenbarkeit echter Gemeinkosten, eine ungenaue Ermittlung der Kosten allgemein oder personelle und organisatorische Mängel eine Rolle, die oft nur mit großem Aufwand oder gar nicht eliminiert werden können.