Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische Zinsen müssen bei der Finanzierung und Investitionen berücksichtigt werden. Durch Investitionen wird Kapital gebunden, für das am Kapitalmarkt keine Zinsen erzielt werden können. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine neue Fertigungsanlage kauft, steht das für den Kauf erforderliche Kapital nicht für eine Investition in eine verzinste Geldanlage zur Verfügung. Das heißt, das Unternehmen kann mit diesem Kapital am Kapitalmarkt keinen Gewinn erzielen. Diese entgangenen Gewinne werden als Opportunitätskosten bezeichnet.

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Kalkulatorische Zinsen berechnen

Wenn ein Unternehmen eine Investition tätigt, wird davon ausgegangen, dass mit dieser Investition ein Gewinn erzielt wird. Um beurteilen zu können, ob es sich lohnt, diese Investition vorzunehmen, oder, ob es für das Unternehmen lukrativer wäre, das Geld am Kapitalmarkt anzulegen und dafür Zinsen zu erhalten, müssen die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden.

Kalkulatorische Zinsen für eine Investition können mit zwei verschiedenen Formeln berechnet werden, abhängig davon, ob die Investition einen Restwert hat oder nicht. Die Formel für die Berechnung bei einer Investition ohne Restwert lautet:

kalkulatorische Zinsen = Anschaffungskosten x 0,5 x kalkulatorischer Zinssatz (%) / 100

Ein Beispiel: Eine neue Produktionsanlage kostet 250.000 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 4 %. Daraus ergeben sich folgende kalkulatorische Zinsen

250.000 Euro x 0,5 x 4 % / 100 = 5.000 Euro

Kalkulatorische Zinsen bei einer Investition mit Restwert

Bei einer Investition mit einem Restwert lautet die Formel ähnlich:

kalkulatorische Zinsen = (Anschaffungskosten + Restwert) x 0,5 x kalkulatorischer Zinssatz (%) / 100

Mit den gleichen Zahlen wie im obigen Beispiel und einem Restwert für die Produktionsanlage von 20.000 Euro ergeben sich kalkulatorischen die Zinsen wie folgt:

(250.000 Euro + 20.000 Euro) x 0,5 x 4 % / 100 = 5.400 Euro

Kalkulatorische Zinsen als Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung

Das betriebsnotwendige Kapital wird als Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen verwendet. Beispielsweise die Anschaffungskosten für die Produktionsanlage im oben genannten Beispiel. Vermögensteile, die nicht betriebsnotwendig sind, werden nicht berücksichtigt. So werden beispielsweise unbebaute Grundstücke, Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Unternehmen nicht berücksichtigt, wenn die zur Deckung der Opportunitätskosten notwendige Verzinsung berechnet wird.

Die für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals berechneten kalkulatorischen Zinsen sind Kosten. Sie unterscheiden sich von den Zinsaufwendungen für Fremdkapital. In der Kostenrechnung spielt die Herkunft des für eine Investition eingesetzten Kapitals jedoch keine Rolle. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird die Verzinsung des Eigenkapitals nicht als Zinsaufwand berücksichtigt. Daher müssen kalkulatorische Zinsen als zusätzliche Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt werden.

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