Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wird dann in der Kostenrechnung eines Unternehmens berücksichtigt, wenn bei inhabergeführten Unternehmen, beispielsweise Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften die Inhaber oder Hauptanteilseigner für ihre Tätigkeit im Unternehmen keine feste Entlohnung erhalten. Oftmals partizipieren die Inhaber nur am Gewinn des Unternehmens.

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Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sollte berücksichtigt werden, da bei der Einstellung eines externen Geschäftsführers diesem ein Gehalt gezahlt werden müsste. Dadurch entstehen dem Unternehmen Kosten. Wenn der geschäftsführende Gesellschafter kein fixes Gehalt erhält, entstehen diese Kosten nicht. Unternehmen dürfen in diesen Fällen daher Kosten in der Kostenrechnung ansetzen, die der Höhe der Entlohnung eines Geschäftsführers entspricht, der keine Anteile am Unternehmen hält.

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Kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Kostenrechnung

In der Praxis erweist sich die Ermittlung eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohns als schwierig. Der Gesetzgeber hat allerdings vorgeschrieben, dass das durchschnittliche Gehalt der Geschäftsführer anderer Unternehmen aus der gleichen Branche und mit der gleichen Unternehmensgröße berücksichtigt werden müssen. Auch die Qualifikationen der zum Vergleich herangezogenen Geschäftsführer sollten in etwa übereinstimmen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, sodass nur Näherungswerte als kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden können. Oftmals wird als Maßstab für die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns das Gehalt eines Angestellten herangezogen, der in einer vergleichbaren Position arbeitet.

Wie andere kalkulatorische Kosten hat auch ein kalkulatorischer Unternehmerlohn eine Bedeutung in der Kostenrechnung. Eine Auswirkung auf den Jahresabschluss hat er jedoch nicht, da er nur fiktiv anfällt. Für die Preisfindung in der Kosten-und Leistungsrechnung ist die Bedeutung jedoch hoch. Würden bei der Preisfindung kein kalkulatorischer Unternehmerlohnoder andere kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden, wird die Preisuntergrenze für Verkaufspreise in der Regel deutlich zu niedrig kalkuliert. Dies betrifft beispielsweise kalkulatorische Pachten oder Mieten. Bei kleinen Unternehmen wirkt sich der fiktive Unternehmerlohn deutlich auf den Produktpreis aus.

Beispiel für den kalkulatorischen Unternehmerlohn in der Kostenrechnung

Ein kleiner Schreinerbetrieb mit 3 Mitarbeitern produziert maßgefertigte Einbauküchen. Pro Monat entstehen für die Mitarbeiter, Material und andere Aufwendungen wie Miete oder Reparaturen Kosten in Höhe von 80.000 Euro. Die Schreinerei verkauft pro Monat 5 Küchen. Das heißt, eine Küche müsste durchschnittlich 16.000 Euro kosten, um die Kosten der Schreinerei zu decken. Für den Inhaber der Schreinerei, der selbst mitarbeitet, würde kein Gewinn übrig bleiben. Wenn ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in Höhe von 8.000 Euro für den Inhaber zu den Kosten hinzugerechnet wird, ergibt sich ein Durchschnittspreis pro Küche in Höhe von 17.600 Euro, damit die Kosten einschließlich der Entlohnung für den Inhaber gedeckt sind.

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