Ein gewisses kalkulatorisches Wagnis geht jeder Unternehmer bei jeder seiner wirtschaftlichen Handlungen ein. Nicht alle Gefahren und Unsicherheitsfaktoren können im Voraus kalkuliert und vermieden werden. Häufig werden diese Gefahren durch allgemeine Marktstörungen oder durch branchenbedingte Störungen des Marktes hervorgerufen. Allgemein ist jede unternehmerische Handlung ein Wagnis. Die Bezeichnung kalkulatorisches Wagnis rührt daher, dass bestimmte Einzelwagnisse, die zu einer Ertragsminderung führen können, bei der Kalkulation einzelner Produkte berücksichtigt werden müssen. Eine andere Bezeichnung für kalkulatorische Wagnis ist kalkulatorische Kosten.
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Nicht jedes Wagnis kann genau beziffert und als kalkulatorisches Wagnis in der Kalkulation exakt berücksichtigt werden. Die meisten Wagnisse fließen mit einem durchschnittlichen Wert in die Produktkalkulation ein. In den Fällen, in denen es dem Unternehmer möglich ist, sich gegen ein bestimmtes Wagnis zu versichern, in dem er beispielsweise eine Kreditversicherung abschließt, können diese Kosten direkt in die Kalkulation einfließen. Zu den Einzelwagnissen, die als kalkulatorisches Wagnisberücksichtigt werden, zählen:
Anlagewagnis bezieht sich auf das Risiko, das Produktionsanlagen oder Maschinen immer wieder durch Störungen oder Defekte ausfallen können, sodass es zu Produktionsausfällen kommt.
Dieses kalkulatorische Wagnis berücksichtigt den sogenannten Schwund, Überalterung von Rohstoffen, Diebstähle und vermeidbare Verluste. Beispielsweise müssen Händler bei bestimmten Produkten damit rechnen, dass 10 bis 20 % der Waren verderben, bevor sie verkauft werden können.
Zum Vertriebswagnis zählt das Risiko von Forderungsausfällen, das heißt, dass ein Teil der Waren von den Kunden nicht bezahlt wird. Mögliche Währungsverluste, wenn Waren in einer Fremdwährung, beispielsweise in US Dollar, abgerechnet werden, sind ebenfalls ein mögliches kalkulatorische Wagnis. Das Vertriebswagnis wird mit Erfahrungswerten in der Produktkalkulation berücksichtigt. Wenn beispielsweise der durchschnittliche Forderungsausfall 2 % der gesamten Forderungen beträgt, wird in der Produktkalkulation ein entsprechend hoher Zuschlag berücksichtigt.
Im Garantiefall kommen auf ein Unternehmen Kosten zu, die im Voraus nicht genau beziffert werden können. Diese Kosten entstehen zum Beispiel durch Nachbesserungs- und Reparaturleistungen, durch Ersatzlieferungen oder die Erstattung des Kaufpreises. Grundsätzlich können Gewährleistungskosten durch Garantierückstellungen in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Diese Gewährleistungskosten beziehen sich jedoch immer auf bereits abgeschlossene und nicht auf zukünftige Geschäfte.
Entwicklungswagnis bezeichnet das Risiko, dass die Neuentwicklung von Produkten fehlschlägt oder nicht zum gewünschten Erfolg führt. In der Kalkulation wird das Entwicklungswagnis mit einem durchschnittlichen Wert, der aus den gesamten Entwicklungskosten ermittelt wird, als kalkulatorisches Wagnis berücksichtigt.
Das Fertigungswagnis beinhaltet zusätzliche Material- und Arbeitskosten, die aufgrund von Nacharbeiten oder eines Konstruktionsfehlers entstehen können. Die Bezugsgröße für dieses Wagnis sind die normalen Herstellungskosten für ein Produkt.
Kein kalkulatorisches Wagnis ist das allgemeine Unternehmerrisiko, beispielsweise eine Insolvenz. Es wird nicht in der Kalkulation berücksichtigt. Das Unternehmerrisiko wird durch den Unternehmergewinn abgegolten.
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