Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einem Gesellschaftsvertrag basiert. Die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft verfolgen gemeinsam ein Ziel, das in der Regel wirtschaftlicher Natur ist. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und folgen bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Es gibt verschiedene Typen von Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Kapitalgesellschaft

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Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft als juristische Person besteht auch weiter, wenn einer der Gesellschafter stirbt oder ausscheidet. Eigentümer oder Mitglieder einer Kapitalgesellschaft gründen eine Gesellschaft und müssen dafür ein gewisses Gesellschaftsvermögen (Siehe hierzu die Lexikoneinträge zum Betriebsvermögen, Anlagevermögen und Umlaufvermögen) aufbringen. Fortan haften die Eigentümer und Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaft, welche für sich selbst mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Bei Kapitalgesellschaften besteht eine Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, anders als bei der Personengesellschaft.

Das Mindestkapital, welches für die Gründung einer Kapitalgesellschaft benötigt wird, beträgt 25.000 Euro bei einer GmbH und 50.000 Euro bei einer AG. Dies soll sicherstellen, dass eine gewisse Haftung garantiert werden kann. Diese Summen werden in Form einer Bareinlage hinterlegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Sacheinlage. Das Kapital der Gesellschaft kann später auch verändert werden. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vermerkt ist, haftet die Gesellschaft vollständig mit ihrem Kapital. Ist dieses Kapital aufgebraucht, erleidet die Kapitalgesellschaft Insolvenz. Die Gesellschafter aber sind nicht dazu verpflichtet, mit ihrem Privatvermögen zu haften.

Gründung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften werden gegründet, indem ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und unterzeichnet wird. Nach ihrer Gründung muss die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen haftbar.
Kapitalgesellschaften haben in der Regel eine Geschäftsführung, die aus einer oder auch mehreren Personen besteht, je nach Größe der Gesellschaft. Die Geschäftsführung muss nicht mit den Eigentümern beziehungsweise Gründern einer Gesellschaft übereinstimmen.

Bei einer Kapitalgesellschaft sind die rechtlichen Anforderungen an die Buchführung höher als bei anderen Gesellschaften, was hauptsächlich aus der Haftungsbeschränkung resultiert. Buchführung und Jahresabschluss in Kapitalgesellschaften müssen bestimmten Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch, dem HGB, genügen.

Eine Aktiengesellschaft, also AG, wird meist dann gegründet, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, welches Wertpapiere herausgeben will und am anonymen Kapitalmarkt in Erscheinung treten will. Die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird meist dann gewählt, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die noch eher überschaubar ist, also mit einigen wenigen Gesellschaftern geführt werden soll. Neben den AGs und den GmbHs gibt es auch kleinere Kapitalgesellschaften. Diese genießen bestimmte Erleichterungen und müssen zum Beispiel keinen Lagebericht erstellen.