Kassenbeleg

Der Kassenbeleg stellt ein Dokument dar, welches dem Nachweis eines getätigten Kaufs bzw. Verkaufs dient. Umgangssprachlich wird ein Kassenbeleg auch als Kaufbeleg oder Kassenbon bezeichnet. Kassenbelege sind ein sowohl wichtiger als auch notwendiger Bestandteil einer jeden Kassenbuchführung. Auf deren Basis ermittelt das gewerbetreibende Unternehmen täglich, monatlich sowie jährlich seinen Umsatz und den daraus resultierenden Gewinn. Zur Aufbewahrung dient in der Regel ein chronologisch und zugleich lückenlos geführtes Kassenbuch.
Bei Bedarf können Kassenbelege (Siehe dazu auch den Lexikonartikel zum Eigenbeleg) selbst erstellt werden, um eine entsprechende Nachvollziehbarkeit sicher zu stellen.

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Der Kassenbeleg, oder Kassenbon – Die am häufigsten verwendete Bescheinigung

Der Kassenbon/Kassenbeleg ist derzeit die am häufigsten verwendete Bescheinigung für einen Einkauf oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
Entgegen der allgemeinen Meinung, erfüllt der Kassenbeleg aus rechtlicher Sicht meistens nicht die Formanforderungen einer Quittung. Hierbei gelten nach wie vor die rechtlichen Bestimmungen zur Rechnungsstellung, welche in § 14 UStG im Einzelnen geregelt sind.

Was sind die notwendige Angaben auf einer Quittung?

Auf einer Quittung müssen weniger Pflichtangaben gemacht werden, als es bei einer Rechnung der Fall wäre. Folgende Angaben gehören mindestens auf eine Quittung:

  • Name des Quittungsempfängers
  • Unterschrift des Zahlungsempfängers
  • Art und Menge der Ware
  • Ausstellungsort
  • Ausstellungsdatum
  • Bruttopreis (Siehe hierzu auch den Lexikonartikel zu Brutto / Netto)
  • Steuerbetrag
  • verwendeter Steuersatz (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zu Steuersätze)

Kassenbeleg

Übersteigt der auf dem Kassenbeleg ausgewiesene Betrag die 150-Euro-Grenze nicht, gelten laut Gesetzgeber die Anforderungen für eine Kleinbetragsrechnung als erfüllt, sodass § 33 die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung greift. Allerdings muss der Kassenbeleg in diesem Fall auch alle Pflichtbestandteile einer Quittung (Siehe oben) beinhalten.

Was sind eigentlich die gesetzlichen Pflichtangaben auf  einer Kleinbetragsrechnung?

Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist beim Kassenbeleg?

Grundsätzlich unterliegen Kassenbelege einer Aufbewahrungsfrist (Siehe hierzu auch den Lexikonartikel zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) von mindestens 10 Jahren. Ist die Aufbewahrung jedoch auf andere Weise sichergestellt, müssen Kassenbelege nach der aktuellen Rechtsprechung nicht aufbewahrt werden. Hierbei genügt es, wenn die Tagessumme dokumentiert wurde. Die Vollständigkeit aller erwirtschafteten bzw. bezahlten Beträge ist dennoch bei Bedarf lückenlos nachzuweisen.

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