Unter dem Begriff „kaufmännisches Runden“ versteht man ein Prinzip, das bei der Berechnung von Verkaufspreisen und Rabatten zum Einsatz kommt. Es folgt den einfachen arithmetischen Regeln, in welche Kinder zu Grundschulzeiten als allgemeine Rundungsregel ohne fachmathematischen Anspruch eingeführt werden. Bei einfachen Beträgen mit relativ wenigen Stellen wird im kaufmännischen Runden auf die zweite Dezimalstelle gerundet.
Dem Kunden zum Beispiel durch Abrunden einen Rabatt gewähren? Ist das sinnvoll? Im Billomat Magazin findest du die Antwort!
Bei dem kaufmännischen Runden wird bei den Ziffern von 0 bis 4 an der wegfallenden Dezimalstelle abgerundet, so wie von 5 bis 9 aufgerundet.
Beispiel: 24,97352 EUR wird auf zwei Dezimalstellen gerundet zu 24,97 EUR, dagegen wird 24,92832 EUR zu 24,93 EUR.
Gerundet wird stets das Endergebnis. Sind die einzelnen Beträge der Rechnung bereits gerundet, wird auf die Ausgangszahl zurückgegriffen. Ist diese nicht mehr feststellbar, weil im Geschäftsbetrieb zum Beispiel der Lieferant in der Lieferantenrechnung bereits gerundet hat in der Auslieferung, kann auch mit den gerundeten Beträgen weiter gerechnet werden. Rundungszahlen mit denen noch weiter gerechnet wird, sollten nie auf 5 enden, da sonst abgerundet werden muss und eventuell Verluste entstehen. Würde also der Warenbetrag 8,275 EUR an den Kunden weitergegeben in einer erneuten Rechnung, würden lediglich noch 8,27 EUR fällig. Wird bei Sonderpreisen im kaufmännischen Betrieb ein Rabatt berechnet, wird das Rundungsverfahren auf den absoluten Rabatt angewandt.
In der Praxis bedeutet das Prinzip des kaufmännischen Rundens eine Erleichterung des Zahlungsverkehrs (Lese dazu auch unseren Lexikon Artikel über Zahlungsbedingungen).
Ein Beispiel: Der Rabatt von 5% auf 2,98 EUR betrüge 0,149 EUR. Hier wird noch nicht gerundet. Im nächsten Schritt ergeben 2,98 EUR – 0,149 EUR dann 2,831 EUR. Da dieser Preis nicht 1:1 an den Kunden weitergegeben werden kann, aus Gründen der Währungsprägung, wird das Ergebnis auf 2,83 EUR gerundet. Somit ergibt sich neben den 5% theoretisch eine weitere Vergünstigung um 0,001 EUR. Im Regelfall muss der Händler diese Abweichung nicht kennzeichnen.
Das Runden von Zahlen dient im Allgemeinen der Vereinfachung von Rechnungen. Gerade bei Beträgen, die mehr als 4 Dezimalstellen aufweisen, weil es sich etwa um sehr kleine Mengen einer Ware im Einkaufspreis handelt, ist die Summe durch Rundung platz- und leistungssparend. Da eine Veränderung in der 5ten Dezimalstelle (oder noch weiter nach hinten verrückt) bei Massenbestellungen eine eklatante Preissteigerung darstellen kann, wird in Ausnahmefällen zugunsten des Kunden gerundet. Das kaufmännische Runden nach DIN 1333 jedoch, sieht diese Ausnahmefälle nicht vor. Theoretisch wäre die Weitergabe des exakten Preises durch elektronische Zahlungen möglich. Doch auch Banken runden Beträge auf zwei Dezimalstellen. Beim so genannten „Banker’s Rounding„, der mathematisch korrekten Rundung wird jedoch nach komplexeren Regeln gerundet, so dass in verschiedenen Fällen eine Abweichung vom kaufmännischen Runden auftreten würde. Zur Konfliktvermeidung werden Summen und Zahlbeträge stets, wie beschrieben, gerundet angegeben.
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