Kindergeld

Das Kindergeld dient der grundlegenden Versorgung von Kindern ab der Geburt. Das Kindergeld ist eine steuerfreie staatliche Leistung und wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezahlt. Die Auszahlung des Kindesgeldes erfolgt monatlich durch die Familienkasse. Die Beantragung des Kindergeldes für neugeborene Kinder erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.

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Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben unter bestimmten Voraussetzungen die leiblichen Eltern oder die Adoptiveltern eines Kindes. Die Leistung wird für alle minderjährigen, regelmäßig versorgten und im Haushalt lebenden Kinder gewährt. Hierzu zählen neben den leiblichen und Adoptivkinder auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder. Bei der Beantragung müssen unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Eltern haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder
  • die Staatsangehörigkeit Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz
  • das Kind lebt im Haushalt der Eltern
  • die Eltern sind nicht im Ausland erwerbstätig

Vom Anspruch ausgeschlossen sind Eltern, die in Deutschland leben, aber in Einrichtungen eines anderen Staates beschäftigt sind oder als Angehörige der NATO-Streitkräfte in Deutschland tätig sind. Neben den Eltern und Adoptiveltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern und Geschwister sowie in Deutschland lebende und arbeitende Angehörige eines anderen, als den genannten Staaten, Kindergeld erhalten.

Wer erhält das Kindergeld?

Es erhält immer nur eine Person im Haushalt, in der Regel ein Elternteil, das Kindergeld ausbezahlt. Führt ein Kind einen eigenständigen Haushalt, versorgt sich selbstständig und erhält von den Eltern keine Unterhaltsleistungen, kann die Zahlung direkt an das Kind erfolgen. Seit dem 1. Januar 2018 erfolgt bei einer verspäteten Beantragung eine rückwirkende Zahlung nur noch für die letzten 6 Monate vor Antragstellung.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des gezahlten Kindergeldes ist gestaffelt und abhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Stand 2020 beträgt die Höhe des Kindergeldes:

  • 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind
  • 210 Euro monatlich für das dritte Kind
  • 235 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind
Kindergeld Höhe
Die aktuelle Höhe des Kindergelds (Stand 2020)

Eltern erhalten im Laufe des Jahres zunächst das Kindergeld. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird vom Finanzamt ohne gesonderte Beantragung jährlich geprüft, ob für die Eltern der Bezug des Kindergeldes oder die Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind.

Berücksichtigung von in anderen Haushalten lebenden Kindern

Bei der Staffelung des Kindergeldes werden in anderen Haushalten lebende Kinder mit berücksichtigt. Vom Gesetzgeber werden diese Kinder als Zählkinder bezeichnet. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern, von denen mindestens ein Kind nicht im Haushalt lebt, kann sich durch diese Regelung der Kindergeldanspruch erhöhen.

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