Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine von Religionsgemeinschaften zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs auf Basis der Einkommenssteuer erhobene Steuer. Die Kirchensteuer wird bei Arbeitnehmern, die Mitglied in einer zur Kirchensteuererhebung berechtigten Religionsgemeinschaft sind, vom Arbeitgeber wie die Lohnsteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Finanzämter erhalten von den Kirchen wiederum eine Aufwandsentschädigung für den Einzug der Steuer. Religionsgemeinschaften dient die Steuer der Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs.

Wie bucht man eigentlich Steuerberatungskosten? Im Billomat Magazin verraten wir es dir.


  1. Wie ist Kirchensteuer gesetzlich geregelt?
  2. Welche Religionsgemeinschaften erheben die Steuer?
  3. Wer muss die Steuer bezahlen?
  4. Wer muss keine Steuer für seine Kirchenzugehörigkeit bezahlen?<
  5. Höhe der Kirchensteuer
  6. Erhebung allgemein
  7. Erhebung bei Ehepaaren
  8. Befreiung von der Kirchensteuer
  9. Kappung der Kirchensteuer
  10. Was gilt für den Teilerlass der Steuer?
  11. Wie kann man Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Wie ist Kirchensteuer gesetzlich geregelt?

Das Grundgesetz beschreibt im Artikel das Recht auf Religionsausübung in Deutschland, indem er die Artikel 136 bis 141 der Weimarer Verfassung zusammenfasst. Artikel 137 Absatz 6 GG erlaubt es Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts zeichnet sich dadurch aus, dass sie öffentliche Aufgaben wahrnimmt, die der Allgemeinheit im Sinne des Grundgesetzes dienen. So unterstützen Religionsgemeinschaften den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung.

Welche Religionsgemeinschaften erheben die Steuer?

Neben den großen christlichen Kirchen, wie der Alt- sowie Römisch Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche erheben auch Jüdische Gemeinden und Israelitische Religionsgemeinschaften Kirchensteuer von ihren Mitgliedern. Darüber hinaus zahlen auch Mitglieder von Freireligiösen Gemeinden und weiterer regional angesiedelter Kirchen die Steuer.

Welche Kirchen erheben keine Steuern?

Nicht alle Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, erheben die Steuer. Viele Gemeinschaften verzichten freiwillig auf eine Steuerabgabe ihrer Mitglieder. Zu den abgabenfreien Religionsgemeinschaften gehören zum Beispiel die Alevitische Gemeinde Deutschland, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden oder die Orthodoxen Kirchen in Deutschland. Mitglieder von Religionsgemeinschaften, die freiwillig auf eine Erhebung verzichten, müssen keine Steuern an ihre Kirchen bezahlen. In der Regel unterstützen sie ihre Kirchen durch freiwillige Spenden.

Wer muss die Steuer bezahlen?

Die Kirchensteuer müssen natürliche Personen bezahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, über ein Einkommen verfügen und einer Religionsgemeinschaft angehören, die das Recht hat, die Steuer zu erheben. Somit fällt die Kirchensteuer für alle Mitglieder von Religionsgemeinschaften an, die die Steuer auch tatsächlich von ihren Mitgliedern einfordern. Religionsgemeinschaften, die die Steuer erheben, ziehen die Steuer durch das Finanzamt ein. Im Gegenzug erhält das Finanzamt eine finanzielle Aufwandsentschädigung. 

Wer muss keine Steuer für seine Kirchenzugehörigkeit bezahlen?

In bestimmten Fällen müssen Mitglieder von Religionsgemeinschaften keine Steuern für ihre Zugehörigkeit bezahlen. Da sich die Kirchensteuer an der Einkommensteuer orientiert, bezahlen Mitglieder ohne Einkommen keine der beiden Steuern. Auch Kirchenmitglieder mit einem niedrigen Einkommen, das den Grundfreibetrag nicht überschreitet, bezahlen keine Abgaben an ihre Kirchen.

Höhe der Kirchensteuer

Bemessungsgrundlage Einkommensteuer

Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine sogenannte Zuschlagsteuer oder Annexsteuer. Eine weitere in Deutschland erhobene Annexsteuer ist der seit 1991 erhobene Solidaritätszuschlag. Bei Zuschlagsteuern handelt es sich um Steuern, die mit anderen Steuern verknüpft sind, die als Bemessungsgrundlage für die Annexsteuer dienen. Als Bemessungsgrundlage für die von den Religionsgemeinschaften erhobene dient die Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer des Steuerpflichtigen.

Kirchensteuer, Höhe der KirchensteuerHöhe der Kirchensteuer

Der Satz der Steuer ist nicht in allen Bundesländern gleich hoch. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz zurzeit 8 %. In den übrigen Bundesländern liegt der Steuersatz bei 9 % der Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Wenn Kinder bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, das zu versteuernde Einkommen Einkünfte, die nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren besteuert werden, oder Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb enthält, ist nach des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Einkommensteuer für die Ermittlung der Kirchensteuern gesondert zu berechnen. Bei der Kapitalertragsteuer wird die Steuer ebenfalls in der Form berücksichtigt, dass durch die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage für die individuelle Einkommensteuer wie bei einem Sonderausgabenabzug vermindert wird. Die bezahlten Kirchensteuern sind als Sonderausgaben in vollem Umfang abzugsfähig.

Erhebung der Kirchensteuer allgemein

Im Allgemeinen wird die Steuer bei abhängig Beschäftigten im Lohnabzugsverfahren einbehalten. Durch den Arbeitgeber zu viel bezahlte Beträge werden im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder bei Angestellten bei der Veranlagung zur Einkommensteuer durch das Finanzamt wieder erstattet.

Erhebung der Kirchensteuer bei Ehepaaren

Wenn nur ein Ehegatte einer Religionsgemeinschaft angehört, erfolgt die Erhebung nur auf Grundlage der Einkünfte des Steuerpflichtigen. Dies geschieht nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Einkünfte des nicht steuerpflichtigen Ehegatten bleiben unberücksichtigt. Gehören die Ehegatten verschiedenen Konfessionen an, gilt bei einer Zusammenveranlagung der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Steuer die gemeinsame Einkommensteuer halbiert wird und anschließend für die jeweilige Hälfte der von der zutreffenden Religionsgemeinschaft erhobene volle Steuersatz angewendet wird. Sind die Steuersätze beider Konfessionen gleich hoch, kann die Kirchensteuer für das gesamte Einkommen berechnet und anschließend entsprechend des auf das jeweilige Einkommen entfallenden Anteils aufgeteilt werden.

Befreiung von der Kirchensteuer

In Deutschland ist es möglich, sich von der Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer zu befreien. Dazu muss der Austritt aus der Religionsgemeinschaft erklärt werden. In Bremen muss der Austritt bei der Kirche beantragt werden. In den übrigen Bundesländern wird der Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht schriftlich oder zur Niederschrift erklärt. Mit dem Austritt aus der Religionsgemeinschaft erlischt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer automatisch. Ein separater Antrag auf Befreiung ist nicht erforderlich.

Kappung der Kirchensteuer

Angehörigen von Religionsgemeinschaften mit Kirchensteuererhebung, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen, können eine Kappung beantragen. Die Kappung soll dafür sorgen, dass die Steuer in ungünstigen Fällen nicht zu hoch ausfällt. Als Grenze gilt, dass die Kirchensteuer einen Anteil am steuerbaren Einkommen in Höhe von 3 bis 4 Prozent nicht überschreiten soll. Da die Bundesländer den Umgang mit der Kappung unterschiedlich handhaben, wird diese entweder automatisch durch das Finanzamt durchgeführt, oder sie muss durch den Steuerpflichtigen selbst beim zuständigen Kirchensteueramt beantragt werden.

Was gilt für den Teilerlass der Steuer?

Steuerpflichtige Kirchenmitglieder, die in einem Kalenderjahr außerordentliche Einkünfte erhalten haben, müssen zum Teil sehr hohe Kirchensteuern abführen. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger eine Abfindung erhält, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert. Mitglieder von Religionsgemeinschaften mit Kirchensteuer können in solchen Fällen bei ihrem zuständigen Kirchensteueramt einen Teilerlass für die Kirchensteuer beantragen.Wenngleich es im Ermessen des Amts liegt, ob und wie hoch eine Ermäßigung der Kirchensteuer erfolgt, ist in der Regel ein Teilerlass in Höhe der Hälfte der gezahlten Steuer üblich. Der Teilerlass kann auch rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden.

Wie kann man Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Wer Kirchensteuer bezahlt, kann seine Zahlungen von der Steuer absetzen. Hierfür können steuerpflichtige Mitglieder der Religionsgemeinschaften die bezahlte Steuer als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung angeben und geltend machen. Wer den Steuerabzug nutzen möchte, kann den bezahlten Betrag an Kirchensteuer in die Anlage Sonderausgaben eintragen. 

Wo findet man Kirchensteuer, die abgeführt wurde?

Bezahlte Kirchensteuerbeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmer finden gezahlte Kirchensteuern auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung, die sie am Jahresende von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Lohnsteuerbescheinigung führt die einbehaltene Steuer separat von den anderen einbehaltenen Steuerarten auf. 

Erstattete Kirchensteuerbeträge im Steuerbescheid

Hat das Finanzamt Kirchensteuer erstattet, findet sich der Erstattungsbetrag auf dem Steuerbescheid des Vorjahres. Der Erstattungsbetrag ist in der Steuererklärung des Kalenderjahres einzutragen, das auf den Veranlagungszeitraum der Erstattung folgt. 

Ähnliche Fragen: