Konvergenz bezeichnet die Angleichung der Wirtschaftskraft verschiedener Länder oder Regionen sowie die Angleichung ökonomischer Kennzahlen. Der Begriff Konvergenz stammt vom lateinischen Verb „convergere“‚ auf Deutsch „sich annähern“ oder „zusammenlaufen“. Im Allgemeinen wird der Begriff gleichbedeutend mit Angleichung verwendet. Die Konvergenz kann sich auf eine Angleichung der Wirtschaftskraft zweier oder mehrerer Länder, auf eine Annäherung und Angleichung der Wirtschaftskraft unterschiedlicher Regionen in einem oder in verschiedenen Ländern sowie auf die Angleichung wichtiger ökonomischer Kennzahlen verschiedener Länder wie beispielsweise die langfristigen Zinsen für die Finanzierung des Staatshaushaltes, beziehen.
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Die Konvergenztheorie wurde 1959 entwickelt. In der modernen Wachstumstheorie wird unter Konvergenz die Angleichung bestimmte struktureller Merkmale sowie die Annäherung des Entwicklungsniveaus verschiedener Volkswirtschaften verstanden. Die Annäherung des Entwicklungsniveaus kann anhand unterschiedlicher ökonomischer Kennzahlen ermittelt und ausgedrückt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Wachstumsrate der Wirtschaft, die Zahl der Arbeitslosen, die Produktivitätssteigerung und vieles mehr. Die Konvergenz unterschiedlicher Wirtschaften spielt insbesondere bei der Einführung des Euros und der weiteren Aufnahme von Ländern in den Euro-Raum eine Rolle. Beitrittskandidaten müssen vor der Aufnahme bestimmte sogenannte Konvergenzkriterien erfüllen.
Die in Artikel 140 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass ein Land wirtschaftlich bereit ist, den Euro einzuführen. Darüber hinaus sollen die Konvergenzkriterien wirtschaftliche Risiken durch den Beitritt eines neuen Landes in den Euroraum einerseits für das Beitrittsland selbst und andererseits den Euroraum im allgemeinen vermeiden. Die Konvergenzkriterien sind:
Die Inflationsrate des Beitrittslandes darf nicht mehr als maximal 1,5 % über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Euro-Länder liegen. Dauerhaft tragfähige öffentliche Finanzen sind eines der wichtigsten Konvergenzkriterien. Vorgeschrieben ist, dass die öffentlichen Schulden nicht höher als 60 % des Bruttoinlandsprodukts sein dürfen.
Wechselkursstabilität bedeutet, dass das Beitrittsland über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor dem Beitritt am sogenannten Wechselkursmechanismus WKM II teilgenommen hat und in diesem Zeitraum keine gravierenden Abweichungen vom WKM II aufgetreten sind. Darüber hinaus darf das Beitrittsland den Kurs seiner eigenen Währung gegenüber dem Euro nicht abwerten.
Das vierte Kriterium gibt vor, dass die langfristigen Zinssätze des Beitrittslandes nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten des Euroraumes liegen darf.
Darüber hinaus müssen Länder, die den Euro beitreten wollen, sicherstellen, dass die Unabhängigkeit ihrer nationalen Zentralbank gewährleistet ist, dass die Satzungen der Zentralbank mit den Verträgen für den Euro-Raum vereinbar sind, sowie mit den Satzungen und gesetzlichen Regelungen der Europäischen Zentralbank (EZB) und des europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in Einklang stehen. Durch diese Vorgaben soll eine Konvergenz der Volkswirtschaft eines Beitrittslandes und den Ländern erreicht werden, die bereits Mitglied im Euro-Raum sind.
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