Kostenarten

Die Kostenarten, in die Unternehmen ihre Gesamtkosten aufteilen, werden in vordefinierte Kostenkategorien gruppiert. Ziel der Sortierung und Gruppierung der Kosten innerhalb der Buchhaltung ist eine Strukturierung, die auf den ersten Blick deutlich macht, welche Kosten für Produktion, Funktionsaufrechterhaltung, Verrechnung und Beschäftigung im vergangenen Wirtschaftsjahr angefallen sind. Der Verrechnungsbereich ist zusätzlich notwendig, um Zulagen auf Produkte zu kalkulieren. Verschiedene Paragraphen des HGB regeln, welche Kostenarten welchen Kategorien wann zugerechnet werden dürfen.

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Gliederung der Kosten in Kostenarten

Zur Gliederung der allgemeinen Ausgaben in Kostenarten wird in der Buchhaltung zuerst eine Unterteilung in Konten vorgenommen. Dazu wird ein Kontenplan erstellt, der vor allem zur Erstellung der Bilanzierung und des Jahresabschlusses wichtige Dienste leistet, da er eine Vorstruktur in die weiteren Kostenstellen bringt. Für die Aufteilung in Kostenarten wird der Kostenartenplan berücksichtigt, der für nahezu jede Branche definiert und als DIN niedergelegt ist. Nach dem HGB ist geregelt, welche Kosten bestimmten Kostenarten nicht zugerechnet werden dürfen. So regelt etwa § 255 Abs. 2 und 3, welche Kosten nicht bei den Herstellungskosten verrechnet werden dürfen. Diese gesetzliche Regulierung macht es dringend erforderlich, die interne Buchhaltung vor der ersten größeren Abrechnung mit der Aufstellung des Kostenplanes und Unterteilung in Kostenstellen für verschiedene Kostenbereiche zu betrauen. Ein gesetzlicher Verstoß kann hier bereits steuerrechtlich oder unternehmerisch geahndet werden.

Welche Kostenarten gibt es?

Im Allgemeinen werden die Kosten in vier Kategorien gegliedert, die für jede Branche ein wenig abweichen können. Dabei wird angenommen, dass ein Unternehmen über gesonderte Bereiche für Produktion, Verwaltung, Beschäftigungsschwankungen und Zulagen verfügt. Auch wenn einige dieser Bereiche sich in der realen Abrechnung natürlich überschneiden, ergibt die Unterteilung in Kategorien Sinn, um ohne viel gesonderte Kalkulation in Berichten beispielsweise die Lagerhaltungskosten auslesen zu können, welche zu den Funktionskosten gezählt werden.

Kostenarten

  • Produktionsfaktoren:

    Hierzu zählen alle Kosten, die in der Produktion von Waren anfallen. Materialien und Werkstoffkosten sind ebenso erfasst wie Kapitalkosten, Betriebsmittel und Personalkosten. Die Personalkosten meinen an dieser Stelle fest oder befristet eingestellte Mitarbeiter, mit denen auf lange Sicht geplant wird. Abweichungen werden in der Kategorie Beschäftigungsschwankungen erfasst.

  • Funktionsbereich:

    Alle Kosten, die notwendig sind, um das Unternehmen am Laufen zu halten und die Produkte zu vertreiben, werden hier erfasst. Beschaffungs- und Lagerhaltungskosten, Fertigungs- bzw. Herstellungskosten und Verwaltungskosten werden durch die Vertriebskosten ergänzt.

  • Verrechnungskosten:

    Die hier erfassten Kostenstellen Einzelkosten und Gemeinkosten sind die errechneten Kosten, die auf Produkte umgelegt werden müssen, um Gewinn zu erwirtschaften.

  • Beschäftigungsschwankungen:

    Hier werden die fixen und variablen Kosten eingeordnet, die durch Zeitarbeit, Praktika, Bonuszahlungen und andere Abweichungen von den üblichen Personalkosten entstehen.

Eine weitere Verfeinerung dieser Untergliederung ist sinnvoll, gerade für große Unternehmen, deren Kostenstellen deutlich komplexer sind. Die Feingliederung kann Unterscheidungen in Eigen– und Fremdkapital, Zinsen, Forschung, Kalkulatorische Kosten oder Altersversorgung in den einzelnen Kategorien umfassen. Auch andere Posten sind denkbar.