In der Kostenträgerrechnung wird festgestellt, welchem Bereich entstandene Kosten zuzurechnen sind und wofür bestimmte Kosten entstanden sind. In der Kostenträgerrechnung wird nach Ermittlung der Kostenarten und Kostenstellen definiert, auf welche Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens welche Kosten umgelegt werden müssen. Dazu können neben Absatzleistungen, also außerbetrieblichen Leistungen, auch innerbetriebliche Leistungen zählen. Das bedeutet man summiert alle entstandenen Kosten über einen bestimmten Zeitraum und teilt diese dann anschließend auf die Kostenträger auf. Über die Kostenverrechnung werden alle Kosten letztlich auf die ermittelten Kostenträger umgelegt. Diese Maßnahme des Rechnungswesens dient zur Festlegung der Endpreise für Kunden und Verbraucher durch intelligente Umlage von Produktions- und Verwaltungskosten.
Als Selbstständiger hat man immerzu laufende Kosten. Was genau dazu gehört erfährst du im Billomat Magazin.
In die Kostenträgerrechnung fließen verschiedene Kosten ein, die zuvor über die Kostenstellen ermittelt werden konnten. Zur Errechnung der kontributierenden Kostenfaktoren müssen alle Schritte des Unternehmens bis zum Verkauf des Produktes oder der Erbringung der Dienstleistung miteinbezogen werden. So können Herstellkosten, Selbstkosten, Angebotspreise und Kalkulationen von Aufträgen so berechnet werden, dass an wirklich alle Kostenstellen gedacht ist. Als Kostenträger ist dabei der Gegenstand oder die Dienstleistung zu betrachten, für welche die Kosten zugeordnet werden konnten. Die Erstellung der Kostenträgerrechnung obliegt innerhalb eines Unternehmens zumeist dem Controlling. Verschiedene Kostenträgerrechnungen können auch herangezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Produkte zu bewerten.
Die durch Kostenträgerrechnungen bewertbaren Posten lassen sich unterteilen in:
Absatz- und externe Leistungen
Innerbetriebliche Leistungen
Um für einen Kostenträger eine Rechnung aufzustellen ist eine Kostenrechnung nicht unerlässlich. Sie vereinfacht jedoch den Prozess der Weiterarbeit mit den Daten enorm. Die Aufstellung der Rechnung entfällt, wenn durch Äquivalenzkalkulation artähnliche Produkte lediglich verglichen werden sollen und für eines der Produkte bereits eine umfangreiche Kostenträgerrechung vorliegt.
Die Kostenaufstellung für ein einfaches Produkt wie einen Stuhl könnte wie folgt aussehen:
Materialeinzelkosten +
Materialgemeinkosten
= Materialkosten – Hölzer, Verbrauchsmaterial
Fertigungseinzelkosten +
Fertigungsgemeinkosten
= Fertigungskosten – Maschinerie, Werkzeugkosten, Verbrauchsmaterial im Prozess
Zuschlagsätze – Fertigungsstellen wie Fräsen, Bohren, Lackieren, Montage +
Herstellkosten – Strom, Personalkosten, Arbeitszeit +
Verwaltungskosten – Marketing, Planung, Management +
Vertriebskosten – Händlerkommunikation, Kundenkommunikation, Logistik +
= Selbstkosten – Im Unternehmen anfallende Kosten, auf die Menge der Produkte umzulegen
= reelle Kosten, die anteilig auf das Produkt umgelegt werden können
Diese Posten sind beliebig erweiterbar und können bis ins Detail verfeinert werden.
Nicht alle Kosten können und sollten auf Produkte und Dienstleistungen mit ihren exakten Beträgen umgelegt werden. In der Praxis wäre dieser Aufwand über die Auswertung der detaillierten Kostenträgerrechung oft auch nicht umsetzbar. Daher haben sich drei Ansätze etabliert, wie mit den ermittelten Kosten zu verfahren ist.