Die Kreditfähigkeit einer Person gibt an, ob sie gesetzlich befähigt ist, ein Kreditgeschäft abzuschließen und somit einen Kredit von einem Kreditgeber zu erhalten. Keine Auskunft gibt die Kreditfähigkeit jedoch darüber, ob die Person auch kreditwürdig ist. Diese Prüfung findet gesondert statt. Niemand, der nach deutschem Recht kreditfähig ist, hat auch einen Anspruch darauf, Kredite abschließen zu können. Banken und Kreditgeber haben das Recht, den Kreditantragssteller abzuweisen, auch wenn er die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
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Für Privatpersonen ist die Kreditfähigkeit in Deutschland eng an die Geschäftsfähigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geknüpft. Wer geschäftsfähig ist, ist in der Regel auch kreditfähig. Um den Kriterien zu entsprechen, muss die natürliche, geschäftsfähige Person das 18. Lebensjahr vollendet haben, also 18 Jahre alt sein. Sie muss aus freiem Willen handeln und darf keiner „krankhaften Störung der Geistestätigkeit“ unterliegen. Diese nach § 104 Abs. 2 BGB getätigte Definition schließt beispielsweise schwer demente Menschen, die keine Vollmacht mehr über ihre Geschäfte erhalten, von der Kreditaufnahme aus. Aber auch schwere psychiatrische Krankheitsbilder können vorübergehend oder definitiv entmündigen. Im Zweifelsfalle, etwa bei geistigen Behinderungen, wird der Kredit über die vollmachtsbefähigte Betreuung beantragt.
Geschäftsunfähige Personen können auch über eine dritte Person keinen Kredit aufnehmen. Schließt also zum Beispiel ein Kleinkind unbewusst durch einen Klick online einen Vertrag ab, greift § 105 BGB, der den Kreditvertrag für ungültig erklärt. Die Nationalität spielt in der Geschäftsfähigkeit keine Rolle. Allerdings ist es zweifelhaft, dass deutsche Banken einem privaten Kreditnehmer, der dauerhaft im Ausland wohnt, einen Kredit gewähren.
Bei juristischen Personen gelten Art und Umfang der Unternehmung, Satzungen des Gesellschaftervertrages, Statutes oder einer Grundsatzerklärung des Unternehmens, als Indikator, ob eine Kreditfähigkeit vorliegt. Grundsätzlich sind auch juristische Personen zur Kreditaufnahme befähigt.
Eine kreditfähige Person kann den Kreditvertrag nicht automatisch abschließen, nur weil sie rechtlich dazu im Stande ist. Im Laufe der Antragsstellung nehmen Kreditgeber in der Regel eine Bonitätsprüfung zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit vor. Außerdem ausschlaggebend ist zumeist, wofür der Kredit aufgenommen wird. Der Absatz von Waren oder die Finanzierung neuer Anschaffungen in einem laufenden Unternehmen werden eher finanziert als private Ausgaben. Auch staatlich vergebene Kredite werden nach strengen Bewertungskriterien vergeben, die Kreditfähigkeit selbst ist nicht ausreichend zum Vertragsabschluss.