Kreditoren

Kreditoren sind Personen oder Institutionen, die Kredite an Kreditnehmer vergeben. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Verb credere ab, das „glauben“ oder „anvertrauen“ bedeutet. Dies spielt darauf an, dass der Lieferant oder Erbringer von Dienstleistungen gegenüber seinem jeweiligen Kunden Risiken übernimmt, die denen eines Kreditgebers entsprechen. Der komplementäre Begriff zu Kreditor ist Debitor. In der Bilanz eines Unternehmens, das Lieferungen und Leistungen bezogen hat, werden die Ansprüche von Kreditoren als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bestandteil des Fremdkapitals) abgebildet und damit von anderen Verbindlichkeiten abgegrenzt.

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Wer ist Kreditor?

Als Kreditoren werden im deutschen Rechnungswesen die Gläubiger der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Das können sein:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Unternehmen

Häufig sind Kreditoren Banken, die ein Darlehen gewähren. Kreditoren können aber auf Verkäufer oder Lieferanten sein, wenn sie mit ihren Dienstleistungen und Waren in Vorleistung gehen.

Was ist der Unterschied zwischen Kreditoren und Debitoren?

Die Drei-K Regel besagt: Kreditoren sind keine Kunden. Bei Kreditoren handelt es sich um Lieferanten eines Unternehmens. Unter dem Komplementärbegriff Debitoren werden hingegen die Kunden, die aufgrund von offenen Rechnungen Schuldner des Unternehmens sind.

Sonderfall: Debitorischer Kreditor

Einen Sonderfall stellt ein sogenannter debitorischer Kreditor dar. Dabei handelt es sich um einen Kreditor mit Überzahlung, der aufgrund des Saldierungsverbots in Jahresabschlüssen nicht Schulden mindernd unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden darf, sondern als sonstige Forderung zu den sonstigen Vermögensgegenständen umzugliedern und in der Bilanz als Guthaben auszuweisen ist.

Das Risiko des Kreditors

Das Kreditorenrisiko besteht darin, dass der Empfänger einer Lieferung oder einer Leistung die dafür fällig werdende Zahlung entweder zu spät oder gar nicht leistet beziehungsweise insolvent wird, bevor die Zahlung erfolgt ist.

Um dieses Risiko zu begrenzen, räumen Lieferanten ihren Abnehmern häufig Kreditorenlimite ein, innerhalb deren sie zur Lieferung von Waren auf Ziel bereit sind. Zur Beurteilung von Kreditorenrisiken werden beispielsweise Bankauskünfte, Büroauskünfte oder Jahresabschlüsse herangezogen. Um sich gegen das Kreditorenrisiko abzusichern, kann der Lieferant unter Eigentumsvorbehalt liefern und ist dann berechtigt, die gelieferten Waren im Falle einer Zahlungsstörung wieder von seinem Debitor zurückzuholen.

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