Eine Kündigung bedeutet die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses. Sie hat bei vielen Vertragsarten wie bei Arbeitsverträgen Relevanz. Ein Kündigungsrecht gibt es bei allen Verträgen, die bei einem einmaligen Abschluss eine wiederkehrende Leistung und Gegenleistung vorsehen. Beispiele sind Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungsverträge und vielfältige Dienstleistungsverträge. Alle diese langfristig angelegten Verträge werden als Dauerschuldverhältnisse bezeichnet. Damit kann eine der beteiligten Parteien dieses Vertragsverhältnis einseitig aufheben. Dies ist aber an materielle und formale Voraussetzungen gebunden. Voraussetzungen können gesetzlich oder in einem privatrechtlichen Vertrag festgelegt sein:
Was du über Kündigungsfristen als Arbeitgeber wissen musst, verraten wir dir im Billomat Magazin.
Zu unterscheiden sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Bei einer ordentlichen Kündigung beendet eine Vertragspartei unter Einbehaltung einer gewissen Kündigungsfrist die Vertragsbeziehung. Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt diese normale Kündigungsfrist nicht, auch Mindestvertragslaufzeiten sind obsolet. Für diese Art muss ein Grund vorliegen, die der Privatvertrag oder das Gesetz bestimmt. Kfz-Versicherungen lassen sich zum Beispiel nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen. Bei einem Arbeitsvertrag kommt eine außerordentliche Kündigung unter anderem infrage, wenn Arbeitnehmer gravierend ihre Pflichten verletzen.
Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum, der zwischen einer Kündigung und der Beendigung des Vertrags liegt. Bei Mobilfunkverträgen über zwei Jahre ist es beispielsweise üblich, dass Kunden drei Monate vor Laufzeitende kündigen müssen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Von solchen Fristen profitieren alle Vertragspartner: Sie haben damit zeitlichen Puffer, um darauf reagieren zu können. Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber in dieser Zeitspanne nach einem Nachfolger suchen. Spricht ein Eigentümer einer Gewerbefläche eine Beendigung aus, kann der gewerbliche Mieter bis zum tatsächlichen Mietende nach neuen Räumlichkeiten Ausschau halten.
In den meisten Fällen erfolgen Kündigungen in schriftlicher Form. Bei Arbeits- und Mietverhältnissen schreibt das der Gesetzgeber vor. Bei anderen Vertragsarten haben die Parteien freie Hand, einigen sich in der Regel aber im Vertrag auf die schriftliche Kündigungsform. Eine mündliche Kündigung hätte für die Beteiligten Unsicherheiten, da sie nicht dokumentiert würde.