Kumulierte Rechnung

Eine kumulierte Rechnung enthält alle Rechnungsposten umfangreicher Aufträge und alle bereits im Zusammenhang mit diesem Auftrag geleisteten Zahlungen des Auftraggebers. Der Begriff kumulieren stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „anhäufen“ oder „ansammeln“. In diesem Sinne ist eine kumulierte Rechnung eine Ansammlung einzelner Abrechnungen. Häufig werden kumulierte Rechnungen im Baubereich, im Maschinen- und Anlagenbau oder für handwerkliche Dienstleistungen und Arbeiten ausgestellt.

Gesetzliche Pflichtangabe auf Rechnungen: Alles, was du wissen musst, erfährst du im Billomat-Magazin

Was muss eine kumulierte Rechnung enthalten?

Grundsätzlich muss eine kumulierte Rechnung die gleichen Angaben wie eine normale Rechnung enthalten. Zu den Pflichtangaben gehören

  • Name, Anschrift und die Firma des Rechnungsausstellers
  • Name, Anschrift und gegebenenfalls Firma des Rechnungsempfängers
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer des Rechnungsaussteller
  • Rechnungsdatum und die fortlaufende Rechnungsnummer
  • Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung für jede einzelne Position
  • Datum und die Rechnungsnummer für jede einzelne Abrechnung
  • Angaben zum Umfang und der Art der gelieferten Waren oder Leistungen
  • Nettobetrag und den angewendeten Steuersatz
  • Betrag der Umsatzsteuer und den Gesamtbrutto-Rechnungsbetrag

Kumulierte Rechnungen im Bauhandwerk

Bei der Erbringung von Bauleistungen fallen über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Rechnungen für unterschiedliche Arbeiten an. Die Gesamtsumme, zum Beispiel für den Bau eines Einfamilienhauses, steht zumindest grob vor Baubeginn fest. Für die Errichtung eines Einfamilienhauses geht das Bauunternehmen zunächst in Vorleistung und kauft beispielsweise Materialien. Diese Einkäufe und die von seinen Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden rechnet das Bauunternehmen regelmäßig, meistens einmal monatlich oder zu vereinbarten Terminen, mit dem Bauherren ab. Dafür erstellt der Bauunternehmer jeweils einzelne Rechnungen, die in der kumulierten Gesamtrechnung ausgewiesen und fortgeschrieben werden. Das heißt, auf die Gesamtsumme werden die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen angerechnet. Der vom Auftraggeber noch zu zahlende Rest wird so im Laufe der Zeit immer geringer. Bei Fertigstellung des Bauwerkes weist die kumulierte Rechnung dann nur noch ein Restbetrag auf, der vom Bauherrn nach Abnahme des Gebäudes an den Bauunternehmer bezahlt werden muss.

Beispiel für eine kumulierte Rechnung im Maschinenbau

Ein Hersteller von Brandschutztüren kauft eine neue Laserschneidanlage im Wert von 200.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Anfertigung der Maschine erfolgt auf Bestellung und hat eine Lieferzeit von 6 Monaten. Im Maschinenbau ist es üblich, bei kostspieligen und längerfristigen Aufträgen mit dem Auftraggeber Teilzahlungen zu vereinbaren. Beispielsweise erwarten Maschinenbaufirmen bei Auftragseingang eine Teilzahlung in Höhe von einem Drittel des Gesamtpreises, bevor sie mit dem Bau beginnen. Ein weiteres Drittel des Kaufpreises wird fällig, wenn die Maschine bereit ist für die Auslieferung. Das letzte Drittel muss vom Auftraggeber nach Inbetriebnahme der Maschine mit einem allgemein üblichen Zahlungsziel an den Hersteller überwiesen werden. Das Maschinenbauunternehmen stellt für jede Teilzahlung eine eigene Rechnung aus. Die Schlussrechnung ist die kumulierte Rechnung. Sie enthält die geleisteten Zahlungen des Auftraggebers und weist den zu zahlenden Restbetrag aus.

Ähnliche Fragen: