Lastschriftverfahren

Beim Lastschriftverfahren erlaubt der Bankkunde einem von ihm beauftragten Unternehmen, Verein bzw. Lieferanten selbsttätig fällige Beträge von seinem Konto abzubuchen. Dieser Prozess wird auch Bankeinzug genannt.
Er füllt dann weder selbst einen Dauerauftrag aus, noch einzelne Überweisungen: Stattdessen reicht die einmalige Erteilung des sog. „SEPA-Lastschriftmandates“.

Das Lastschriftverfahren als beliebte Zahlungsmethode

Das Lastschriftverfahren ist insbesondere bei Privatkunden sehr beliebt, weil es den Zahlungsverkehr erheblich vereinfacht: Fällige Zahlungen – insbesondere diejenigen mit wechselnden Beträgen wie bei der Strom- und Gasrechnung – werden vom Rechnungssteller (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zur Rechnungsstellung) vom Girokonto des Bankkunden am Fälligkeitstag abgebucht.

Lastschriftverfahren

Vorteile des Lastschriftverfahren für Zahlungspflichtige

Für den Bankkunden hat dieses Verfahren die folgenden Vorteile:

  • Kein Zeitaufwand für das Ausfüllen der Überweisungen (egal ob im Electronic Banking, Online-Banking, per Telefon oder in der Filiale)
  • Oft in der Kontoführungspauschale enthalten oder aber ermäßigte Gebühr für einen elektronisch ausgeführten Buchungsposten
  • Kein Übersehen der Fälligkeitstermine (und damit auch keine Mahnkosten bei Mahnverfahren) mehr
  • Jeder Buchung in diesem Verfahren kann der Bankkunde ohne Angabe von Gründen widersprechen: Privatkunden haben dafür neuerdings sogar bis zu acht Wochen Zeit. Bei einer Abbuchung ohne wirklich erteiltes Lastschriftmandat laut Angaben der Deutschen Bundesbank sogar 13 Monate.

Vorteile des Lastschriftverfahren für Zahlungsempfänger

Dieses Bezahlverfahren bietet auch für die Unternehmen bzw. diejenigen, die die Lastschrift einlösen, einige Vorteile. Zwar übernehmen Sie den Verwaltungsaufwand bestehend aus Personalkosten und der Zahlungsverkehrsinfrastruktur für den Kunden. Dafür gibt es die folgenden betriebswirtschaftlichen Vorteile:

  • Das Cash-Management bzw. das Anlagen nicht benötigter Gelder wird für das Unternehmen einfacher. Bei Auslösung der Lastschrift können sie mit einer weit über 95%-igen Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass das Geld auch gutgeschrieben wird. Sie kennen die Valuta und können das Geld rechtzeitig abdisponieren. Bei Überweisung durch den Kunden erreicht das Geld den Unternehmer zu unregelmäßigen Zeitpunkten.
  • Zusätzlich ist dieses Zahlungsverfahren auch eine Art Frühwarnsystem für Kundenverbindungen, die schon jetzt oder in Kürze gestört sein können. Eine mangels Deckung zurückgegebene Lastschrift signalisiert gleich dass etwas nicht stimmt. Der Zahlungsempfänger ist rechtzeitig gewarnt und kann diesen Kunden dann auf Barzahlung bzw. Vorkasse setzen.
  • Das teilautomatisierte, pünktliche Abarbeiten der Lastschriftaufträge spart auch erheblichen Aufwand für Mahnungen und etwaige spätere gerichtliche Inkassomaßnahmen. Da es sich leider eingebürgert hat, dass die 1. Mahnung kostenfrei ist, entsteht hier erheblicher Aufwand bei den Unternehmen. Manche Unternehmen bieten deshalb den Kunden kleine Incentives oder Guthaben auf den Kundenkonten an, wenn sie auf das Lastschriftverfahren umsteigen.

Verwandter Begriff: Elektronisches Lastschriftverfahren

Im Billomat Lexikon findet sich zusätzlich zum eigentlichen Lastschriftverfahren noch die Erklärung für den Begriff des elektronischen Lastschriftverfahrens.