Beim Lastschriftverfahren erlaubt der Bankkunde einem von ihm beauftragten Unternehmen, Verein bzw. Lieferanten selbsttätig fällige Beträge von seinem Konto abzubuchen. Dieser Prozess wird auch Bankeinzug genannt.
Er füllt dann weder selbst einen Dauerauftrag aus, noch einzelne Überweisungen: Stattdessen reicht die einmalige Erteilung des sog. „SEPA-Lastschriftmandates“.
Das Lastschriftverfahren ist insbesondere bei Privatkunden sehr beliebt, weil es den Zahlungsverkehr erheblich vereinfacht: Fällige Zahlungen – insbesondere diejenigen mit wechselnden Beträgen wie bei der Strom- und Gasrechnung – werden vom Rechnungssteller (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zur Rechnungsstellung) vom Girokonto des Bankkunden am Fälligkeitstag abgebucht.
Für den Bankkunden hat dieses Verfahren die folgenden Vorteile:
Dieses Bezahlverfahren bietet auch für die Unternehmen bzw. diejenigen, die die Lastschrift einlösen, einige Vorteile. Zwar übernehmen Sie den Verwaltungsaufwand bestehend aus Personalkosten und der Zahlungsverkehrsinfrastruktur für den Kunden. Dafür gibt es die folgenden betriebswirtschaftlichen Vorteile:
Im Billomat Lexikon findet sich zusätzlich zum eigentlichen Lastschriftverfahren noch die Erklärung für den Begriff des elektronischen Lastschriftverfahrens.