Latente Steuern

Latente Steuern sind Posten, die auf der Aktiv- und Passivseite einer Bilanz ausgewiesen werden, um mögliche zeitliche Differenzen zwischen der Steuerbilanz und Handelsbilanz eines Unternehmens auszugleichen. Unterschieden wird zwischen aktiven und passiven latenten Steuern.

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Welchen Zweck haben latente Steuern?

Bei der Erstellung der Handels- und Steuerbilanz können Differenzen bei der Steuerlast durch unterschiedliche Bewertungsansätze entstehen. Diese Differenz zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz wird durch latente Steuern ausgeglichen. Grund für die Ausweisung dieser Steuern ist, dass unter bestimmten Umständen der effektive Steueraufwand, dessen Ermittlung aus der Steuerbilanz erfolgt, vom sogenannten fiktiven Steueraufwand, dessen Ableitung aus der Handelsbilanz erfolgt, abweichen kann. Das heißt, der steuerliche Gewinn oder Verlust eines Unternehmens kann vom handelsrechtlich ermittelten Gewinn oder Verlust abweichen. Grund hierfür sind die steuerlichen Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz üblicherweise keine Berücksichtigung finden. Um diese Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz auszugleichen erfolgt die Anweisung von latenten Steuern.

Unterschiede aktive und passive latente Steuern

Für den Fall, dass das Ergebnis in der Handelsbilanz vor Steuern höher ist, als der aus der Steuerbilanz abgeleitete Gewinn, kann eine passive latente Steuer ausgewiesen werden. Mögliche Auslöser für einen positiven Differenzbetrag sind Schulden, deren Ansetzung in der Handelsbilanz niedriger ist als in der Steuerbilanz. Umgekehrt kann ein höher angesetzter Wert für Vermögensgegenstände in der Handelsblatt gegenüber der Steuerbilanz ebenfalls zu einem positiven Differenzbetrag führen.

Im umgekehrten Fall, wenn das Ergebnis der Handelsbilanz niedriger ausfällt als das aus der Steuerbilanz ermittelte Ergebnis, muss eine latente Steuer auf der aktiven Bilanzseite angesetzt werden. In diesem Fall liegt ein negativer Differenzbetrag vor. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich immer dann, wenn in der Handelsbilanz Vermögensgegenstände niedriger und Schulden höher bewertet werden als in der Steuerbilanz. Latente Steuern müssen ebenfalls ausgewiesen werden, wenn Vermögensgegenstände nur in der Steuerbilanz aber nicht in der Handelsbilanz angesetzt werden. Gleiches gilt, wenn die Schulden des Unternehmens nur in der Handelsbilanz aber nicht in der Steuerbilanz angesetzt werden.

Wie latente Steuern gehandhabt werden müssen, ist in (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Handelsgesetzbuch schreibt unter anderem vor, dass vom Unternehmen beim Ansatz einer passiven latenten Steuer die Bildung einer Rückstellung für mögliche Steuerzahlungen notwendiger . Bei aktiven latenten Steuern besteht nach § 274 (2) HGB ein Bilanzierungswahlrecht. Im Anhang zur Bilanz müssen dementsprechende Erläuterungen gemacht wären. Für den Fall, dass die passiven latenten Steuern niedriger sind als die in der Bilanz angesetzten aktiven latenten Steuern, hat der Gesetzgeber eine Sperre für Ausschüttungen vorgesehen, was bedeutet, dass in diesem Fall  keine Ausbezahlung von Kapital an die Anteilseigner des Unternehmens erfolgt.

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