Die Laufzeit beschreibt in der Wirtschaft jene Zeitspanne, für die sich mindestens zwei Parteien an einen Vertrag binden. Der Vertrag kann unterschiedliche Leistungen beinhalten, es kann sich zum Beispiel um einen Kreditvertrag, einen Handyvertrag, ein Zeitungsabo oder einen Mietvertrag handeln. Vielfach bestehen Sonderkündigungsrechte, eine Partei kann einen Vertrag vor dem Laufzeitende auflösen. Die detaillierten Bestimmungen legen die Beteiligten im Vertragstext fest, zum Teil gelten auch allgemeine gesetzliche Regelungen. Ein Arbeitgeber kann bei gravierendem Fehlverhalten eine fristlose Kündigung aussprechen. Ein Kreditgeber kann bei ausbleibenden Raten und ein Versicherter mit einer Kfz-Police nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen.
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Hinsichtlich der Laufzeit haben sich viele unterschiedliche Regelungen etabliert. Sie differieren bei der Länge sowie beim Mechanismus, durch den der Vertrag endet. Im Vertrag können sich die Parteien auf eine Zeit mit fixiertem Ende einigen, unter anderem bei einem einjährigen Arbeitsvertrag. Auch eine Laufzeit auf unbestimmte Zeit ist möglich. In diesen Fällen können die Beteiligten unter Wahrung einer gewissen Frist eine Kündigung vornehmen. Anbieter in Bereichen wie Strom, Zeitschriften und DSL bieten dagegen oftmals Verträge mit einer einjährigen oder zweijährigen Laufzeit, die sich bei einer fehlenden, rechtzeitigen Kündigung automatisch verlängern.
Der Begriff Laufzeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen mehreren Ereignissen aus einem Vertrag in vielen verschiedenen Anwendungen.
Im Zusammenhang mit Krediten benennt die Laufzeit den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Fälligkeit und der Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Die Kreditlaufzeit benennt somit den Zeitraum, in dem ein Kredit vollständig zurück gezahlt werden soll. Dabei unterscheidet man die Ursprungslaufzeit, die die Zeitspanne zwischen der Auszahlung und der vollständigen Tilgung eines Kredits benennt. Die Restlaufzeit hingegen bezeichnet den Zeitraum, der zwischen einem zusätzlichen Ereignis, das erst nach der Auszahlung eintritt, und der endgültigen Tilgung liegt.
Die Kreditlaufzeit nimmt einen entscheidenden Einfluss auf die Kosten, die für den Kreditnehmer durch den Kredit entstehen. Je kürzer die Kreditlaufzeit, umso niedriger fallen die Zinsen aus. Andererseits sorgt eine lange Laufzeit bei der Rückzahlung eines Kredits dafür, dass die regelmäßig zu bezahlenden Kreditraten niedriger ausfallen. Somit senkt eine lange Kreditlaufzeit zwar die monatliche Belastung für den Kreditnehmer. Andererseits sorgt eine lange Laufzeit jedoch langfristig für höhere Zinskosten.
Die Zinsbindung ist von der Laufzeit von Krediten unabhängig. Denn während die Kreditlaufzeit die Zeitspanne zwischen Auszahlung und Tilgung beschreibt, legt die Zinsbindung einen eigenen Zeitraum fest. Die Zinsbindungsfrist benennt einen unabhängigen Zeitraum, in der die Kreditzinsen unverändert bleiben. Die Zinsbindungsfrist kann sich jedoch über die gesamte Kreditlaufzeit erstrecken, wenn der Vertrag das ausdrücklich so vorsieht.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass im Kreditvertrag von Verbraucherkrediten Angaben über die Laufzeit des Kredits enthalten sein müssen. Dabei liegt das Recht zur Gestaltung der Laufzeit bei den beiden Vertragsparteien. Für die Kreditlaufzeit schreibt der Gesetzgeber daher keine Einschränkungen vor.
Laufzeitfonds sind Investmentfonds, deren Fälligkeit vertraglich festgelegt ist. Nach Ablauf der Laufzeit, die in der Regel mehrere Jahre umfasst, erhält der Anleger zumindest sein eingezahltes Geld zurück. Voraussetzung für die garantierte Auszahlung ist, dass das Kapital während der gesamten Laufzeit im Fonds verblieben ist.
Laufzeitfonds legen das eingezahlte Geld der Anleger in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren an. Nach Ablauf der Laufzeit werden die Anteile des Anlegers verkauft und neben der Einlage auch zusätzliche Erträge ausgezahlt. Anleger, die ihre Anteile während der gesamten Zeitspanne halten, müssen keine Kursverluste befürchten. Konnten keine Gewinne erzielt werden, besteht zumindest eine Garantie darüber, das angesparte Kapital zurück zu erhalten. Da das Risiko für Anleger einerseits sehr gering ausfällt, bieten Laufzeitfonds andererseits keine hohen Renditen.
In Versicherungsverträgen bezeichnet die Laufzeit die Zeitspanne für die Gültigkeit des Vertrags. Nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit gilt der Vertrag als beendet. Bei Bedarf können die Laufzeiten von Versicherungen während der Vertragslaufzeit auch individuell angepasst werden.
Die Laufzeit von Kapitallebensversicherungen sollte grundsätzlich langfristig und über mehr als zehn Jahre hinweg angelegt sein. Dabei ist zugleich darauf zu achten, dass die Laufzeiten von Versicherungen nicht bis in den Ruhestand hinein andauern, sodass bei Rentenbezug eine Belastung durch Prämien nicht mehr anfällt.
Für Versicherungstypen, die durch viele verschiedene Anbieter auf dem Markt angeboten werden und die starken Veränderungen unterliegen, können sich kurze Laufzeiten lohnen. Denn der Konkurrenzdruck veranlasst Versicherungsunternehmen, immer günstigere Konditionen anzubieten. So können beispielsweise kurze Laufzeiten von Unfallversicherungen, Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen dafür sorgen, dass Verträge möglichst zeitnah wieder gekündigt werden können, wenn sich herausstellt, dass ihre Konditionen langfristig ungünstig ausfallen.
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