Die Laufzeit beschreibt in der Wirtschaft jene Zeitspanne, für die sich mindestens zwei Parteien an einen Vertrag binden. Der Vertrag kann unterschiedliche Leistungen beinhalten, es kann sich zum Beispiel um einen Kreditvertrag, einen Handyvertrag, ein Zeitungsabo oder einen Mietvertrag handeln. Vielfach bestehen Sonderkündigungsrechte, eine Partei kann einen Vertrag vor dem Laufzeitende auflösen. Die detaillierten Bestimmungen legen die Beteiligten im Vertragstext fest, zum Teil gelten auch allgemeine gesetzliche Regelungen. Ein Arbeitgeber kann bei gravierendem Fehlverhalten eine fristlose Kündigung aussprechen. Ein Kreditgeber kann bei ausbleibenden Raten und ein Versicherter mit einer Kfz-Police nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen.
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Diverse Regelungen über die Laufzeit
Hinsichtlich der Laufzeit haben sich viele unterschiedliche Regelungen etabliert. Sie differieren bei der Länge sowie beim Mechanismus, durch den der Vertrag endet. Im Vertrag können sich die Parteien auf eine Laufzeit mit fixiertem Ende einigen, unter anderem bei einem einjährigen Arbeitsvertrag. Auch eine Laufzeit auf unbestimmte Zeit ist möglich. In diesen Fällen können die Beteiligten unter Wahrung einer gewissen Frist eine Kündigung vornehmen. Anbieter in Bereichen wie Strom, Zeitschriften und DSL bieten dagegen oftmals Verträge mit einer einjährigen oder zweijährigen Laufzeit, die sich bei einer fehlenden, rechtzeitigen Kündigung automatisch verlängern.