Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers oder dem Kapitalaufbau des Versicherten. Eine Lebensversicherung kann je nach den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers unterschiedlich gestaltet werden. Sie dient je nach Vertragsform der reinen finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers oder zusätzlich dem Kapitalaufbau oder als Rentenversicherung für den Versicherungsnehmer selbst.

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Formen der Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung sind zwei grundlegende Vertragsformen möglich

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung

Risikolebensversicherung: Diese Vertragsform wird auch als Risikoversicherung oder Todesfallversicherung bezeichnet. Die Laufzeit dieser Versicherung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit, wird keine Versicherungssumme an ihn ausbezahlt. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme vom Versicherer an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Risikolebensversicherung sind Verträge mit über die Laufzeit konstanter, steigender oder fallender Versicherungssumme möglich.

Kapitallebensversicherung: Bei dieser Form der Lebensversicherung sind zwei Versicherungsfälle möglich. Der erste mögliche Versicherungsfall ist das Erleben des Ablaufes der vereinbarten Versicherungslaufzeit, der zweite Fall ist der Todesfall des Versicherungsnehmers vor dem Ende der Versicherungslaufzeit. Im ersten Fall erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich einer garantierten Mindestverzinsung und eventuell zuzüglich einer sogenannten Überschussbeteiligung als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt. Im zweiten Fall erfolgt die Leistung an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers oder andere im Versicherungsvertrag genannte Begünstigte.

Formen der Kapitallebensversicherung

Lebensversicherung

Bei der Kapitallebensversicherung sind verschieden Vertragsformen möglich

  • Lebenslängliche Todesfallversicherung
  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
  • Versicherung mit festem Auszahlungstermin
  • Erlebensfallversicherung

Lebenslängliche Todesfallversicherung: Bei dieser Lebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme beim Tod der versicherten Person fällig. Diese Versicherung wird in der ursprünglichen Form auch als Sterbegeldversicherung bezeichnet.

Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall: Dies Lebensversicherung ist die klassische und am häufigsten vereinbarte Form. Die Versicherungssumme wird im Todesfall oder zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt.

Versicherung mit festem Auszahlungstermin: Hierbei erfolgt die Ausbezahlung der Versicherungssumme auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers erst zu einem festgelegten Termin. Die Pflicht zur Prämienzahlung endet mit dem Tod des Versicherten.

Erlebensfallversicherung: Bei dieser Lebensversicherung wird die Versicherungsleistung fällig, wenn der Versicherte einen festgelegten Zeitpunkt erlebt. Die Auszahlung kann als einmalige Zahlung oder als Rente erfolgen. Rentenversicherungen beinhalten meist eine garantierte Mindestrentendauer und, falls der Versicherte vor dem Termin verstirbt, werden oftmals die eingezahlten Prämien an die Hinterbliebenen erstattet.

Versicherungsprämien und Überschussbeteiligung

Die Höhe der Versicherungsprämie (Beitragszahlung) richtet sich nach der Art der Lebensversicherung, dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss und der Vertragslaufzeit.

Die Überschussbeteiligung ist neben dem garantierten Mindestzins ein wichtiger Teil der Versicherungsleistung. Dabei handelt es sich um eine Prognose, wie sich das angelegte Kapital voraussichtlich entwickeln wird. Die Überschüsse können sich aus höheren Zinserträgen, einer geringerer Sterblichkeit oder Einsparungen bei den Kosten des Versicherungsunternehmens ergeben. Höhere Zinserlöse müssen zu mindestens 90 Prozent, Gewinne bei einer geringeren Sterblichkeit zu 75 Prozent und Kosteneinsparungen zu 50 Prozent an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden.