Limited

Die Limited ist insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen eine in Großbritannien und anderen Staaten des Commonwealth weit verbreitete Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Ähnlich einer deutschen Aktiengesellschaft wird das Grundkapital einer Limited in Aktien aufgeteilt.

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Die verschiedenen Ausprägungen der Limited

Je nach Unternehmenszweck und gewünschter Haftungsbeschränkung der Gesellschafter kann eine Limited unterschiedlich gestaltet werden. Die vier möglichen Formen einer Limited sind die

  • Private Limited Company by Shares (Ltd.)
  • Public Limited Company (PLC)
  • Private Limited Company by Guarantee
  • Private Unlimited Company

Die Private Company Limited by Shares (Ltd.)

ist die verbreitetste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen in Großbritannien. Die Anteile oder Aktien der Ltd. dürfen nicht öffentlich angeboten oder an der Börse gehandelt werden. Die Gesellschafter der Ltd. haften nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals. Die Ltd. ähnelt der deutschen GmbH.

Die Public Limited Company (PLC)

ist eine Gesellschaftsform für größere, oftmals börsennotierte Aktiengesellschaften. Das bedeutet, die Aktien der PLC dürfen öffentlich angeboten und, falls zugelassen, an der Börse gehandelt werden. Die PLC unterliegt aus diesem Grund deutlich strengeren Berichts- und Meldepflichten als eine Ltd.. Die PLC ist vergleichbar mit deutschen Aktiengesellschaften.

Die beiden weiteren Rechtsformen sind Sonderformen und werden im Falle der Private Company Limited by Guarantee von Vereinen, Verbänden, Genossenschaften und anderen Organisationen, deren Handeln nicht gewinnorientiert ist, gewählt wird. Die Private Unlimited Company wird gewählt, wenn die Gesellschafter unbeschränkt haften sollen, die Gesellschaft oder das Unternehmen jedoch als eigene Rechtspersönlichkeit in Erscheinung treten soll.

Gründungsvoraussetzungen und Organe einer Limited (Ltd.)

Die Gründung einer Ltd. kann durch natürliche oder juristische Personen erfolgen. Der Firmensitz der Gesellschaft, das Registered Office, muss sich in England oder Wales befinden. Das Mindestkapital beträgt 1 britisches Pfund. Üblich ist ein Stammkapital von 1.000 britischen Pfund. Für die Gründung einer Ltd. ist mindestens ein Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter) erforderlich. Die Organe einer Ltd. sind der

  • Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter)
  • Director (Geschäftsführer) und der
  • Company Secretary (Sekretär der Gesellschaft)

Limited

Der oder die Direktoren einer Ltd. werden durch den oder die Shareholder berufen. Der Company Secretary wiederum wird durch den Director der Ltd. ernannt. Daher kann ein Director nicht gleichzeitig auch Company Secretary sein. Der Company Secretary zählt im engeren Sinne nicht zu den Organen der Gesellschaft. Er übernimmt die Kommunikation mit den britischen Behörden.

Der Director ist der gesetzliche Vertreter der Ltd.. Er ist für alle geschäftlichen Handlungen der Gesellschaft verantwortlich und hat die Interessen des Unternehmens nach außen hin zu vertreten. Er ist dem Handelsregister gegenüber persönlich dafür verantwortlich, dass alle Dokumente entsprechend den geltenden Vorschriften termingerecht erstellt und dem Handelsregister eingereicht werden. Der Director der Ltd. ist unter anderem verantwortlich für

  • Annual Account (Jahresbilanz der Ltd.)
  • Annual Return (Jahresbericht)
  • Mitteilungen, wenn neue Directors und Company Secretaries ernannt wurden
  • Mitteilungen über Änderungen, die das Registered Office (Firmensitz) betreffen

Der Director ist zudem per Gesetz verpflichtet, einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung, das Annual General Meeting, einzuberufen. Die erste Gesellschafterversammlung muss dabei innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung erfolgen. Die Verantwortungen des Director können nicht übertragen werden.

Der Aufgabenbereich des Company Secretary umfasst vor allem Verwaltungstätigkeiten innerhalb der Gesellschaft und ist nicht gesetzlich geregelt. Der Company Secretary

  • Hält die Gesellschaftsunterlagen im Registered Office zur Einsicht bereit
  • Er führt das Gesellschaftsregister
  • Ist verantwortlich für die Vorbereitung der Steuerformulare und die
  • Einreichung von Beschlüssen und Gesellschaftsformularen an das Companies House

Die britische Limited in Deutschland

Die Gesellschaftsform der Limited wird in zunehmendem Maße auch von deutschen Unternehmen genutzt. Um eine Ltd. in Deutschland führen zu können, sind eine Gewerbeanmeldung und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erforderlich. Ist die Ltd. eine unselbstständige Betriebsstätte, so ist nur die Gewerbeanmeldung erforderlich. Selbstständige Zweigniederlassungen einer Ltd. in Deutschland müssen ebenfalls in das Handelsregister eingetragen werden. Für die Eintragung der Ltd. in das Handelsregister sind unter anderem beglaubigte Übersetzungen der Gründungsdokumente vorzulegen.