Lombardsatz

Den Lombardsatz oder Lombardzinssatz mussten Banken bezahlen, wenn sie bei der Deutschen Bundesbank einen Lombardkredit aufnehmen wollten. Ein Lombardkredit ist ein Kredit mit einer kurzen oder maximal mittelfristigen Laufzeit. Bei diesen Krediten werden keine Immobilien als Sicherheit hinterlegt. Die Besicherung der Kredite erfolgt durch andere Vermögenswerte, beispielsweise Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, die leicht an den Kapitalmärkten verkauft werden können. Während der Verpfändung dieser Sicherheiten wird der Gläubiger, die Deutsche Bundesbank, zum Besitzer der Wertpapiere, der Schuldner, also die Bank, die den Lombardkredit aufnimmt, bleibt weiterhin der Eigentümer der Wertpapiere.

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Bedeutung und Verwendung des Lombardsatzes

Bis zum 31.12 1998 wurde der Lombardsatz in Deutschland von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Der Lombardsatz der Deutschen Bundesbank diente unter anderem als Referenzzinssatz für Gesetze und Verträge. Neben dem Diskontsatz galt der Lombard Zinssatz als wichtigster Zinssatz der Notenbank für die Durchsetzung geldpolitischer Ziele.

Der Zugang für Geschäftsbanken zu Lombardkrediten war zur Zeit der Deutschen Bundesbank unbegrenzt. Gleichzeitig bildete der Lombardsatz die Obergrenze für den am Geldmarkt zu entrichtenden Tagesgeldzins. Für die Höhe des Lombardsatzes wurde von der Bundesbank keine Ober- oder Untergrenze festgelegt. Der niedrigste Lombardsatz der Deutschen Bundesbank betrug in den Jahren 1967 und 1967 nur 3,5 %. Der höchste Zinssatz lag in den Jahren 1991 und 1992 bei 9,75 %. Mit der Einführung des Euros am 1. Januar 1991 wurde der Lombardzinssatz durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank abgelöst. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt je nach der Zielsetzung der Europäischen Zentralbank etwa ein bis drei Prozentpunkte über dem Diskontsatz.

Ersatz des Lombardensatz durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB

Mit der Euro-Einführung im Januar 1999 wurde der Lombardsatz entsprechend den Vorschriften in durch die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB ersetzt. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität, abgekürzt SRF, wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt. Die SFR ist für im Euro-Raum ansässige Geschäftsbanken eine Möglichkeit sich kurzfristig, meist sogar über Nacht, Geld bei der Europäischen Zentralbank zu leihen. Die Funktion des Lombardsatzes für Lombardkredite hat bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Spitzenrefinanzierungssatz, abgekürzt SRS, übernommen.

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