Mahnstufen

Mahnstufen sind die verschiedenen Bearbeitungsschritte innerhalb eines Mahnverfahrens, die die Anzahl und das Ausmaß der Mahnungen festlegen. Kommt es innerhalb einer Geschäftsbeziehung bei der Zahlung des Kunden zu Fristversäumnissen, setzt das außergerichtliche Mahnverfahren ein. Die einzelnen aufeinanderfolgenden Eskalationsschritte werden Mahnstufen genannt.

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Wie lautet die gesetzliche Regelung für Mahnstufen?

Mahnstufen
In einem außergerichtlichen Mahnverfahren nach Fristversäumnissen werden die einzelnen Eskalationsschritte als Mahnstufen bezeichnet

Die Fristen für die einzelnen Mahnschritte und deren Anzahl sind nicht gesetzlich geregelt. Im § 286 BGB wird lediglich definiert, wann der Schuldner gegenüber seinem Gläubiger in Verzug gerät. In den letzten Jahrzehnten hat sich innerhalb der meisten Unternehmen aber ein dreistufiges Mahnverfahren als Standard entwickelt.

Erste Stufe: Hierbei wird der säumige Kunde nach Verzug schriftlich zunächst meist ohne Mahngebühr gebeten, die Zahlung innerhalb einer vorgegebenen Frist zu leisten.:

Zweite Stufe: In der zweiten Stufe kommt es in der Regel neben der erneuten Aufforderung zur Festsetzung einer Mahngebühr und Verzugszinsen.

Dritte Stufe: Bei ausbleibendem Erfolg gehen die meisten Firmen zu einer letzten Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens über. Die rechtlichen Konsequenzen für den Schuldner bleiben von der ersten Stufe an identisch, lediglich der Forderungsdruck erhöht sich. Der Schuldner ist in Verzug und verpflichtet zu zahlen. Die Anwendung von Mahnstufen dient dabei dem Erhalt eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Geschäftspartnern, das bei sofortigen Mahnverfahren alsbald zerstört wäre. Beim gerichtlichen Mahnverfahren kommen Mahnstufen gar nicht zum Einsatz, es wird lediglich zwischen Mahnbescheid und der Klage im Zivilverfahren unterschieden.

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Was sind die Unterschiede für Mahnstufen bei Verbraucher und Geschäftskunden?

Im Vergleich zu Privatpersonen kommen Geschäftskunden ganz ohne Mahnung in Verzug, sobald 30 Tage nach Fälligkeit vergangen sind. Für Privatkunden kommt dies nur in Betracht, wenn die Frist auch explizit in der Rechnung genannt wird. In allen anderen Fällen setzt das Verfahren der Mahnstufen ein.

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