Die Mahnung ist eine Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, eine geschuldete Leistung in vollem oder teilweisen Umfang zu erbringen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Forderung eines ausstehenden Geldbetrags. Eine spezielle gesetzliche Regelung selbst gibt es nicht.
Mahnung formulieren: Wie du es richtig machst, erfährst du im Billomat-Magazin
Wird beispielsweise erst bei einem Verzug, ohne vorhergegangene Rechnung, eine Mahnung gestellt, können die dafür anfallenden Kosten nicht ohne Weiteres auf den Schuldner übertragen werden. Sobald jedoch der Gläubiger den Beginn eines Verzugs registriert, kann dieser etwaige entstehende Kosten dem Schuldner in Rechnung stellen. Vor diesem Hintergrund wird meist ein sogenannter Mahnbescheid postalisch an den/die Schuldner versendet.
Die Formulierung kann vollkommen formlos erfolgen. Sie muss allerdings erkennen lassen, dass ein Gläubiger seine abgelieferten Leistungen unverzüglich ohne weiteren Aufschub verlangt. Während die Frist zur Begleichung offener Leistung nicht unbedingt genannt werden muss, müssen die verlangten Leistungen aufgelistet sein. Sofern die geforderte Zahlung trotz Mahnung durch den Schuldner ausbleibt, kann der Gläubiger weitere rechtliche Schritte gegen diesen einleiten.
Ein Mahnprozess erfolgt üblicherweise in drei Stufen. Vor der ersten Mahnung ist es jedoch gängig, den Kunden im Rahmen einer freundlichen Zahlungserinnerung an die noch offene Forderungen aufmerksam zu machen. Wird die Zahlungserinnerung missachtet und offene Rechnung bleibt weiterhin unbezahlt, ist es das gute Recht eines jeden Unternehmers, den säumigen Kunden zu mahnen. Im Rahmen eines dreistufigen Mahnprozesses wird der Tonfall von der ersten zur dritten Mahnung verschärft bis hin zur Veranschlagung von Mahngebühren oder gar der Androhung von rechtlichen Schritten.
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie hoch Mahngebühren veranschlagt werden dürfen. Als eine gute Bemessungsgrundlage können jedoch die entstandenen Kosten herangezogen werden, beispielsweise Portokosten oder das verwendete Büromaterial. Generell gilt, dass die Mahngebühren von der ersten zur dritten Mahnung ansteigen.
Mahngebühren sind nicht gleich Verzugszinsen!
Häufig werden Mahngebühren fälschlicherweise mit Verzugszinsen gleichgesetzt. Verzugszinsen sollen den Kunden zusätzlich dazu motivieren, offene Forderungen schnell zu begleichen. Im Gegensatz zu Mahngebühren können Verzugszinsen jedoch nicht frei gestaltet werden, sondern müssen anhand eines festen Basiszinssatz berechnet werden.
Tipp: Ein bisschen Unterstützung beim Mahnen gefälligst? Mehr Informationen darüber findest Du im Billomat Magazin.
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