Beim Mahnverfahren handelt es sich um eine große Bandbreite an Einzelmaßnahmen eines Unternehmens, die zur Einnahmensicherung getroffen werden. Das Ziel jedes Mahnverfahrens ist, dass die Kunden die offenen Posten bezahlen und dem Unternehmen dann die Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente zur Verfügung stehen, die ihm zustehen. Das Mahnverfahren lässt sich unterteilen in die innerbetrieblichen Bestandteile und das gerichtliche Mahnverfahren.
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Jedes Mahnverfahren beginnt mit einer korrekt ausgestellten Rechnung, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt. Für Unternehmensrechnungen bedeutet dies die Angabe der Steuernummer und sonstigen Angaben zur Identifikation des Unternehmens und der genauen Beschreibung der erbrachten Leistungen inkl. der zugeordneten Preise. Auf der Rechnung muss eine bestimmbare Zahlungsfrist gesetzt werden, nach diesem Datum ist der Schuldner in Verzug.
Es hat sich eingebürgert, dass der Gläubiger dem Schuldner eine Zahlungserinnerung übersendet, mit der er noch einmal zusätzlich und nachweisbar in Verzug gesetzt wird. Um die Dringlichkeit des Vorgangs insbesondere bei höheren Beträgen zu betonen, werden diese Mahnungen oftmals per Einschreiben übersendet – um einen Zustellungsnachweis zu haben.
Zahlt der Kunde immer noch nicht und bestreitet er den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware oder Dienstleistung auch nicht, dann macht das Unternehmen diese Forderung erstmals gerichtlich geltend. Dazu meldet das Unternehmen diese Forderung beim zentralen Mahngericht eines Bundeslandes an, der Kunde erhält einen Mahnbescheid. In diesem frühen Stadium prüft das Mahngericht allerdings die Substantiiertheit bzw. Begründung der Forderung noch nicht und stellt diesen Mahnbescheid einfach nach den Angaben des Gläubigers aus.
Erfolgt kein fristgemäßer Widerspruch seitens des Schuldners stellt das Mahngericht einen vollstreckbaren Titel aus, die Forderung ist vorerst rechtskräftig. Der Schuldner kann dem Mahnbescheid seinerseits während des Stadiums des Mahnbescheids durch ein einfaches Ankreuzen widersprechen, dann geht die Forderung an das ordentliche Gericht.
Vor Gericht muss nunmehr der Gläubiger eindeutig und nachweisbar begründen, warum die Forderung in dieser Höhe entstanden sein soll. Kaufverträge oder Bestellungen werden ebenso wie ein Lieferschein vorgelegt, die Gegenseite kann den Gegenbeweis anführen. Das Gericht entscheidet dann über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Ist diese begründet, erhält das Unternehmen einen vollstreckbaren Titel. Wenn die Forderung unbegründet ist, dann wird der Anspruch zurückgewiesen.
Da dieses gerichtliche Verfahren ziemlich zeitaufwendig ist, gibt es in vielen Unternehmen interne Vorstufen: Dies kann vom mehrmaligen Mahnen über einen Teilzahlungsvergleich bis hin zu einem teilweisen Erlass der Forderung reichen. In den meisten Fällen wird das interne Kundenkonto dann für Neubestellungen ohne Vorauskasse gesperrt, damit nicht noch weitere Forderungen auflaufen können.
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