Die Mehrwertsteuer (MwSt) ergibt sich aus dem Mehrwert einer Ware, der durch die Wertschöpfung eines Produktes entsteht und sich auf die Weiterveräußerung überträgt. Sie wird auf den Kunden übertragen, während das Hersteller- oder Vertriebsunternehmen sie abführt. Gleichzeitig zahlt auch der Hersteller die Steuer auf bezogene Waren und Werkstoffe. Während auf Produkten meist der Prozentsatz der MwSt ausgewiesen ist, handelt es sich im Grunde um die bei Dienstleistungen ebenso addierte Umsatzsteuer. Der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist, dass Unternehmen sich die gezahlte MwSt durch die Vorsteuer erstatten lassen können, oder sie auf ihre eigene Umsatzsteuerschuld anrechnen. Der Unternehmer zahlt daher lediglich die Differenz aus der gezahlten Umsatzsteuer und dem Verkaufspreis.
Im Billomat Magazin erklären wir den Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer genauer und geben Tipps zur Mehrwertsteuer für Rechnungen ins Ausland. Außerdem erklären wir Dir dort, was zu tun ist, wenn dir ein Fehler bei der Berechnung der Mehrwertsteuer unterlaufen ist.
Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer, die den Endverbraucher beim Kauf von Produkten oder bei der Erlangung von Dienstleistungen belastet. Die Steuer wird von Unternehmen auf ihre Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen und über den Kaufpreis oder mit der Rechnungsstellung von ihren Kunden erhoben. Die vereinnahmte Steuer leiten die Unternehmen danach an das Finanzamt weiter. Bei der Abführung der Steuer an das Finanzamt wird die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer bezeichnet.
Die Mehrwertsteuer wird auf den Preis für zum Verkauf angebotene Waren aufgeschlagen, wenn diese durch einen gewerblichen Betrieb an private oder gewerbliche Kunden verkauft werden. Der Kunde bezahlt beim Kauf der Ware den Bruttopreis, der den eigentlichen Warenwert sowie den zusätzlichen Mehrwertsteuerbetrag enthält.
Beim Kauf der Ware erhält der Kunde entweder eine Barquittung bei Barzahlung oder eine Rechnung bei Bezahlung durch Überweisung. Beide Dokumente müssen neben dem Zahlbetrag auch den Mehrwertsteuersatz und den Steuerbetrag gesondert ausweisen. Die Quittung oder das Rechnungsdokument dienen für das verkaufende Unternehmen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt über die ordnungsmäßige Erhebung der Steuer vom Kunden und als Beleg für den Umsatzsteuerbetrag, den der Verkäufer eingenommen hat. Für Dienstleistungen gelten dieselben Regelungen. Der Dienstleister schlägt auf die Abrechnung über seine Dienstleistung Mehrwertsteuer zum gültigen Satz auf und addiert den Steuerbetrag zu seiner Nettoforderung. Der Kunde – unabhängig davon, ob er Privatkunde oder Gewerbekunde ist – bezahlt mit dem Rechnungsbetrag den Bruttopreis, der sich aus der Nettoforderung und dem Steuerbetrag zusammensetzt.
Die Mehrwertsteuer ist mit einer Einrichtung versehen, die verhindert, dass die Steuerlast diejenigen Unternehmen belastet, welche ein Produkt aufwerten. Diese Aufwertung kann durch das Schaffen eines völlig neuen Produktes durch Verarbeitung eines Werkstoffes, oder die Veredelung eines bestehenden Produktes geschehen. Es muss also ein Mehrwert zur vorherigen Fertigungsstufe vorliegen. Kritisiert hatte Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts der Großindustrielle Carl Friedrich Siemens die Praxis, dass die Steuerlast sich vervielfachte, je nach Zahl der Fertigungsstufen. Endveredler und Vertrieb waren damit vom Hauptteil der Steuern betroffen. Ausgehend von Frankreich wurde ab den 1940ern diese Praxis hinterfragt.
Um zu verhindern, dass mit jeder Fertigungsstufe der Steuerbetrag auf das Produkt oder die Leistung erneut aufgeschlagen wird und somit das Endprodukt einen unverhältnismäßig hohen Endpreis erreicht, wurde das Prinzip des Vorsteuerabzugs eingeführt. Dieses ermöglicht Unternehmen, bezahlte Vorsteuer aus Lieferanten- oder Dienstleisterrechnungen mit vereinnahmter Umsatzsteuer zu verrechnen. Dadurch wird die Umsatzsteuer für Unternehmen zu einem durchlaufenden Posten, der die Wertschöpfungskette nicht an jeder einzelnen Station mit weiterer Steuer belastet. Das hat zur Folge, dass die Mehrwertsteuer nur soweit ansteigt, wie es dem Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette tatsächlich entspricht. Auf diese Weise tragen alleine die Endverbraucher am Ende der Wertschöpfungskette die Mehrwertsteuerlast. Die Steuer wird somit ihrer Bestimmung als Konsumentensteuer gerecht.
Innerhalb der EU wurde die MwSt 2006 vereinheitlicht, um Produzenten und Handel zu entlasten und die Abrechnung der Steuern zu vereinfachen. Weltweit ziehen 120 Staaten die Steuer ein und füllen dadurch 25% ihrer Steuerkassen.
Die Steuersätze für die Mehrwertsteuer sind im Umsatzsteuergesetz § 12 UStG festgelegt. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz demnach 19% und der ermäßigte Steuersatz 7%. Der reguläre Steuersatz ist für alle Waren und Dienstleistungen anzuwenden, während der ermäßigte Steuersatz für Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel oder Bücher gilt.
Der Regelsteuersatz von 19% gilt für jeden steuerpflichtigen Umsatz und wird auf den Nettowarenwert oder Nettoleistungswert aufgeschlagen.
Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist unter anderem für die Umsätze aus folgenden Leistungen anzuwenden:
Unternehmer mit geringen Umsätzen können den Status als Kleinunternehmer annehmen. Kleinunternehmer sind von der Pflicht befreit, die Steuer von ihren Kunden zu erheben. Sie können ihre Waren oder Dienstleistungen zum Nettowert an ihre Kunden weitergeben, ohne die Mehrwertsteuer aufzuschlagen. Daher können Kleinunternehmer sehr attraktive Preise anbieten, von denen insbesondere Privatkunden profitieren können.
Gut zu wissen: Wer als Kleinunternehmer tätig ist, muss zudem kein Gewerbe anmelden und ist demnach auch von der Gewerbesteuer befreit.
Auch Angehörige bestimmter medizinischer Berufe müssen unabhängig von ihren Umsätzen keine Mehrwertsteuer von ihren Kunden verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten und weitere medizinische Berufe.
Man unterscheidet die MwSt nach drei verschiedenen Typen:
Er wird uneingeschränkt verrechnet. In Deutschland und Österreich gilt dieser Typ, der in Deutschland pro Monat zwischen 15 und 20 Milliarden Euro in die Steuerkasse spült. Gleichzeitig profitiert die Wirtschaft von dem vereinheitlichten System, welches Waren aktuell mit 19% und Güter des täglichen Bedarfs mit 7% besteuert. Die Umsatzsteuer, die Unternehmen bereits beim Einkauf zum Einkaufspreis abführen müssen, beträgt ebenfalls 19%. Ist bei Käufen ein Netto-Preis ausgewiesen, so muss die Steuer noch auf ihn aufgeschlagen werden.
Die Vorsteuer und die Mehrwertsteuer bezeichnen ebenso wie die Umsatzsteuer dieselbe Steuerart aus unterschiedlicher Perspektive. Während die Mehrwertsteuer durch den Endverbraucher zu bezahlen ist, wird die Steuer, die ein Unternehmer bezahlt, als Vorsteuer bezeichnet. Steuerpflichtige Unternehmen müssen zwar Umsatzsteuer in Form von Mehrwertsteuer von ihren Kunden vereinnahmen und in ihren Lieferantenrechnungen auch selbst Umsatzsteuer bezahlen. Doch Unternehmen können die bezahlte Umsatzsteuer als sogenannte geleistete Vorsteuer mit ihrer Umsatzsteuerschuld verrechnen.
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