Mit den Merkposten werden in der Buchhaltung alle Anlagegüter eines Unternehmens erfasst, die bereits vollständig abgeschrieben sind, aber im Unternehmen weiter genutzt werden. Der Merkposten beträgt immer 1 Euro und dient dazu, die Bilanz des Unternehmens vollständig darzustellen. Andere Bezeichnungen für Merkposten sind Erinnerungswert und Restbuchwert.
Ziele der Bilanzanalyse: Was sagen die Zahlen über dein Unternehmen? Im Billomat Magazin erfährst Du es.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) verlangen von einem Unternehmen, dass alle im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände vollständig in der Bilanz und durch die Buchhaltung erfasst werden müssen. Zu diesen Vermögensgegenständen zählen auch alle bereits vollständig abgeschriebene Anlagegüter. Abgeschriebene Anlagegüter werden entsprechend den GoB solange mit einem Wert von 1 Euro in der Bilanz erfasst, bis sie veräußert oder verschrottet wurden und nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind. Merkposten haben die Funktion eines Platzhalters und werden als Erinnerungswert bezeichnet, da durch sie bereits abgeschriebene Anlagegüter nicht in Vergessenheit geraten sollen. Zudem soll durch den Erinnerungswert sichergestellt werden, dass keine Vermögensgegenstände unbemerkt aus dem Unternehmen entfernt werden können.
Ein Unternehmen hat im Jahr 2009 eine neue Spritzgussmaschine gekauft. Diese Maschine zählt ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum Anlagevermögen des Unternehmens, da sie langfristig genutzt wird. Die Maschine soll für einen Zeitraum von 10 Jahren eingesetzt werden. Das Unternehmen schreibt den Kaufpreis über diese Nutzungsdauer von 10 Jahren gleichmäßig ab. Somit hätte die Maschine im Jahr 2019 rein rechnerisch nur noch einen Wert von 0 Euro. Da die Maschine jedoch nach dem Ende der 10-jährigen Nutzungsdauer voll funktionsfähig ist und weiterhin im Unternehmen eingesetzt wird, hat sie für das Unternehmen noch einen Wert. Daher wird die Spritzgussmaschine ab dem Jahr 2020 in der Bilanz mit einem Merkposten von 1 Euro gebucht und, solange sie weiter genutzt wird, in den Folgejahren geführt. Erst, wenn die Maschine verkauft oder verschrottet wird, wird sie nicht mehr in der Bilanz erfasst.
Da der Merkposten nur einen theoretischen Wert von 1 Euro darstellt, entspricht er praktisch nie dem tatsächlichen Restwert eines Vermögensgegenstandes. Zum Beispiel kann die Spritzgussmaschine für das Unternehmen einen noch weitaus höheren Wert haben. In der Regel können Unternehmen Vermögensgegenstände zu einem deutlich über den Restbuchwert liegenden Preis verkaufen. In den meisten Fällen ist der reine Schrottwert einer Maschine noch deutlich höher als der Erinnerungswert in der Bilanz. Zum Zeitpunkt der Veräußerung werden dann die sogenannten stillen Reserven aufgedeckt und müssen versteuert werden.