MiFID 

MiFID ist ein gesetzlicher Rahmen der Europäischen Union zur Regulierung der Finanzmärkte und zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Mit MiFID hat die EU ein umfassendes Regelwerk für Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten mit dem Ziel festgelegt, die Finanzmärkte zu fördern, die Transparenz zu erhöhen und den Anlegerschutz zu verbessern. MiFID ist die Abkürzung für „Markets in Financial Instruments Directive“, auf Deutsch „Europäische Finanzmarktrichtline“ (Richtlinie 2004/39/EG). Die erste, als MiFID I bezeichnete Fassung stammt aus dem Jahr 2004.

Welche Gründe für die Einführung von MiFID gibt es?

Das von der EU beschlossene Regelwerk trug dazu bei, die Integration und Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte zu verbessern, indem ein Binnenmarkt für Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten geschaffen wurde. Gleichzeitig wurde mit der Richtlinie ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen oder Derivaten sichergestellt.

mifid

Die Richtlinie war vom 31. Januar 2007 bis zum 2. Januar 2018 in Kraft und ein wichtiger Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung. Nach der Finanzkrise von 2008 wurde jedoch klar, dass ein robusterer regulatorischer Rahmen erforderlich ist. Während MiFID einen fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern erzeugte und den Anlegern mehr Auswahl und niedrigere Preise bescherte, wurden im Zuge der Finanzkrise Defizite aufgezeigt.

Europäische Finanzmarktrichtline II und MiFIR

Im Juni 2014 hat die Europäische Kommission als Folge der Finanzkrise neue Regeln im Rahmen einer Überarbeitung und Erweiterung der ersten MiFID Richtlinie verabschiedet. Diese bestehen aus einer als MiFID II bezeichneten weiterentwickelten Richtlinie und einer als MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) bezeichneten Verordnung. Mit MiFID II sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Sicherstellung, dass der organisierte Handel auf regulierten Plattformen stattfindet
  • Regelung des Computer-Handels und des Handels mit hohen Frequenzen
  • Verbesserung der Transparenz und Überwachung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte
  • Beseitigung einiger Mängel auf den Rohstoffderivatemärkten
  • Verbesserung des Anlegerschutzes
  • Verbesserung der Einhaltung von Geschäftsregeln
  • Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen beim Handel und Clearing von Finanzinstrumenten

Die überarbeiteten Regeln der Europäischen Finanzmarktrichtline stärken durch geänderte Anforderungen an die Organisation und das Verhalten von Akteuren in diesen Märkten und insbesondere den Anlegerschutz.

Mit Einführung der Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) wurden die

  • Offenlegung von Daten über die Handelstätigkeit
  • Weitergabe von Transaktionsdaten an Aufsichtsbehörden
  • den Handel mit Derivaten an organisierten Standorten
  • Beseitigung von Hindernissen zwischen Handelsplätzen und Anbietern von Clearing-Diensten zur Förderung des Wettbewerbs
  • spezifische Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Finanzinstrumente und Positionen in Derivaten

neu geregelt beziehungsweise die Anforderungen an die Marktakteure neu bestimmt. Die Verabschiedung von MiFID II und der begleitenden MiFIR erfolgte durch das EU-Parlament am 15.04.2014 und schließlich durch den Europäische Rat einen Monat später am 13.05.2014 auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission. Die Europäische Finanzmarktrichtline II und MiFIR sind am 3. Januar 2018 in Kraft getreten.

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