Mindestlohn

Der Mindestlohn bildet die gesetzlich und tariflich festgesetzte Untergrenze der Entlohnung für verschiedene Branchen und Niedriglohnstellen. Im Jahr 2018 lag er in Deutschland bei 8,84 Euro pro Stunde. In der niedrigsten Lohnstufe sollte dadurch für Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von rund 1.414 Euro eine Existenzgrundlage gesichert werden. Im Jahr 2020 beträgt das Mindestlohngehalt bei 160 Monatsstunden und 9,35 Euro Stundenlohn insgesamt 1.496 Euro. 

Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit – und was nicht? Im Billomat Magazin verraten wir es Dir.


  1. Wie ist der Mindestlohn gesetzlich verankert?
  2. Entwicklung des Mindestlohnmodells
  3. Was ist der Nutzen für Arbeitnehmer?
  4. Wie entwickelt sich der Mindestlohn?
  5. Welche Arten von Mindestlöhnen gibt es?
  6. Welche Branchen haben eigene Mindestlöhne?
  7. Was sind Ausnahmen vom Mindestlohn?
  8. Mindestlöhne und die Steuer

Wie ist der Mindestlohn gesetzlich verankert?

Um den Mindestlohn einzuführen, hat der Gesetzgeber das Mindestlohngesetz MiLoG erlassen. In bestimmt der Gesetzgeber, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts hat, das mindestens der Höhe des Mindestlohns entsprechen muss. Die Bundesregierung kann die Höhe des Mindestlohns regelmäßig anhand einfacher Rechtsverordnungen gemäß der Vorschläge einer ständigen Kommission den allgemein steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.

Entwicklung des Mindestlohnmodells

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 trotz aller Proteste der Arbeitgeber eingeführt. Von Seite der Unternehmen wurde argumentiert, dass Unqualifizierte, Praktikanten und Hilfsarbeiter dadurch nicht mehr einstellbar wären. In der Praxis wurde die Mindestentlohnung seither von zahlreichen Branchen durch Zeitarbeit und Tätigkeiten gegen „Aufwandsentschädigung“ umgangen.

Ursprünglich sollte durch die Mindestlohngrenze ein Rahmen festgeschrieben werden, der ein eigenständiges Leben ermöglicht. Vor 2015 lagen die Löhne in vielen Bereichen des täglichen Leben, für Reinigungskräfte, Hausmeister, Fabrikarbeiter und Zusteller, unter den damals eingeführten 8,50 Euro pro Stunde. Auch heute sind viele Gruppen noch von der Mindestlohnzahlung ausgenommen, ein Umstand den Arbeitnehmerverbände kritisieren. Das Existenzminimum von 1.178,59 Euro (Stand 2020) pro alleinstehender Person ist jedoch neben dem Job auch durch Sozialzuschüsse wie ALG II und andere Leistungen gesichert.

Mindestlohn 2020-2022
Bis 2022 soll der Mindestlohn kontinuierlich ansteigen.

Was ist der Nutzen für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sind auf eine regelmäßige und ausreichende Zahlung ihrer Löhne durch den Arbeitgeber angewiesen. In Deutschland können sie auf verschiedene Rechtsmittel zurückgreifen, wenn die Zahlungen ausbleiben und ihre Existenz bedroht ist. Für zu niedrige Löhne galt dies bis 2015 nicht. Heute sind sich Unternehmer dahingehend einig, dass es keine Arbeit gibt, die einen Gewinn generiert, der zu niedrig ist, um Mindestlohn zu zahlen.

Die Mindestlohnkommission überwacht die Entwicklungen im Angestelltensektor und gleicht sie jährlich mit den Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik ab. So wird die Mindestentlohnung pro Stunde je nach Wirtschaftslage und Kosten von Unterbringung und Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und medizinischer Betreuung stets so korrigiert, dass er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Sinn ergibt. Derzeit steigt der Mindestlohnsatz.

Wie entwickelt sich der Mindestlohn?

Im Jahr 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Stunde. Aufgrund der Empfehlung der Mindestlohnkommission soll er auch nach dem Jahr 2020 in weiteren vier Stufen bis zum Jahr 2022 kontinuierlich ansteigen. Demnach soll der Mindestlohn von 2020 bis Ende 2022 um insgesamt 11,8% zunehmen und sich gemäß folgender Übersicht entwickeln:

ZeitraumHöhe Mindestlohn in Euro
Kalenderjahr 20209,35
1. Januar 2021 bis 30. Juni 20219,50
1. Juli 2021 bis 31. Dezember 20219,60
1. Januar 2022 bis 30. Juni 20229,82
1. Juli 2022 bis 31.12.202210,45

Welche Arten von Mindestlöhnen gibt es?

Nach der Einführung des Mindestlohngesetzes gelten aufgrund der Tarifautonomie in Deutschland unterschiedliche Mindestlöhne, die sich mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und den Branchenmindestlöhnen in zwei zentrale Gruppen aufteilen. 

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von aktuell 9,35 Euro pro Stunde (Stand 2020) beziffert die Untergrenze für den Stundensatz, der in Deutschland für Lohnarbeit in jeder Branche gezahlt werden muss. 

Branchenmindestlohn

Der Gesetzgeber hat in seinem Mindestlohngesetz die Tarifautonomie berücksichtigt. Diese ermöglicht es den Tarifparteien, die in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bestehen, Löhne für verschiedene Branchen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren und als Tariflohn für bestimmte Berufsgruppen vorzuschreiben. Daher hat der Gesetzgeber neben dem allgemeinen Mindestlohn bestimmt, dass die Tarifautonomie Gültigkeit behält, jedoch im Rahmen des MiLoG eingeschränkt ist. So können bestimmte Branchen eigene branchenbezogene Untergrenzen für die Löhne ihrer Berufsgruppen festsetzen, solange ihre Beträge den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Welche Branchen haben eigene Mindestlöhne?

Die Branchenmindestlöhne haben für alle Betriebe Gültigkeit, die in den betroffenen Branchen tätig sind. Auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, aber einer bestimmten Branche angehören, müssen sich nach den Branchenmindestlöhnen ausrichten. In den folgenden Branchen müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern Mindestlöhne bezahlen:

  • Ausbildung und Weiterbildung: Auszubildende und Arbeitnehmer in der Weiterbildung erhalten bundesweit mindestens 15,26 Euro pro Stunde.
  • Baugewerbe: Hilfsarbeiter auf dem Bau erhalten mindestens 12,55 Euro pro Stunde. Facharbeiter auf dem Bau erhalten 15,40 Euro und in Berlin 15,25 Euro.
  • Dachdeckerhandwerk: Der Mindestlohn für Dachdeckergesellen liegt bei 13,60 Euro pro Stunde, für ungelernte Kräfte bei 12,40 Euro.
  • Elektrohandwerk: Alle Beschäftigte mit Tätigkeiten in der Elektro- und Informationstechnik erhalten mindestens 11,90 Euro.
  • Fleischindustrie: In der Fleischindustrie gilt ein Mindestlohn von 9,35 Euro.
  • Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau: Für Tätige in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Gartenbauer gilt ein Mindestlohn von 9,35 Euro.
  • Gebäudereinigung: Gebäudereiniger erhalten mindestens 10,80 Euro pro Stunde im Westen und 10,55 Euro im Osten, Glas- und Fassadenreiniger erhalten mindestens 14,10 im Westen und 13,50 im Osten. 
  • Geld- und Wertdienste: Arbeitnehmer in der Branche Geld- und Wertdienste erhalten abhängig von der Tätigkeit Mindestlöhne zwischen 12,16 bis 18 Euro pro Stunde. 
  • Gerüstbauerhandwerk: Beschäftigte der Branche Gerüstbauer erhalten einen Mindestlohn von 11,88 Euro.
  • Maler- und Lackierer: Ungelernte Arbeiter der Branche haben Anspruch auf 11,10 Euro, Gesellen auf 12,95.
  • Pflegebranche: In den alten Bundesländern erhalten Pflegekräfte mindestens 11,35 Euro und in Ostdeutschland 10,85 Euro.
  • Schornsteinfeger: Der Mindestlohn für Schornsteinfeger liegt bei 13,20 Euro stündlich.
  • Steinmetze und Steinhauer: Für Steinmetze und Steinhauer gilt ein Mindestlohn von 12,20 Euro
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Mitarbeiter der Textil- und Bekleidungsindustrie liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro.
  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Für die Wäschereidienstleistung gilt ein Mindestlohn von 9,35 Euro

Quelle der Daten: WSI-Tarifarchiv, Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand Juli 2020)

Was sind Ausnahmen vom Mindestlohn?

Ausgenommen vom Mindestlohn sind einige Gruppen, die den Betrieben anfangs keine hohen Gewinne einbringen. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose im ersten Halbjahr nach Neueinstieg, schulische und Orientierungs-Praktikanten, Jugendliche in Einsteigsqualifizierung und ehrenamtlich Tätige. Zeitarbeiter erhalten einen Mindestlohn, werden jedoch durch Abzug der Vermittlungsprovision und Einschränkung der vertraglichen Sicherheit benachteiligt. Der Mindestlohn wird zudem bei ausländischen Hilfskräften nicht ausreichend überprüft.

Ausnahmen gelten nicht für Branchenmindestlöhne

Der Gesetzgeber hat einige Gruppen Berufstätiger von der Gültigkeit der Mindestlöhne ausgenommen. Dieser Vorgabe folgen die Branchenmindestlöhne nicht. So erhalten zum Beispiel minderjährige Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose, die in einer der Branchen tätig sind, für die Branchenmindestlöhne gelten, den dort üblichen Mindestlohn. Berufstätige in den Branchen mit Branchenmindestlohn müssen nicht auf den festgesetzten Stundenlohn verzichten – anders als Minderjährige oder Langzeitarbeitslose in einem Beruf, für den lediglich der gesetzliche Mindestlohn gilt.

Mindestlöhne und die Steuer 

Der Mindestlohn, den der Gesetzgeber festgelegt hat, bezeichnet ebenso wie die Mindestlöhne der Branchen den Bruttolohn. Von dem monatlichen Gehalt, das sich daraus ergibt, sind Steuern und Abgaben abzuführen. Die folgenden Steuern und Sozialleistungen werden von den Mindestlöhnen in Abzug gebracht:

  • Einkommensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • eventuell Kirchensteuer
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Wie hoch die Mindestlohngehälter nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben am Ende tatsächlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder, dem Familienstand oder vom Bundesland, in dem die Besteuerung stattfindet. Unter Berücksichtigung aller Faktoren, die zu unterschiedlichen Mindestlohngehältern führen, ergibt sich ein geschätzter Mittelwert für den gesetzlichen Mindestlohn, der in einer Spanne zwischen ungefähr 1120 Euro bis 1320 Euro liegt. 

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