Mitarbeiterbeteiligung

Die Mitarbeiterbeteiligung ist in verschiedenen Formen möglich. Grundsätzlich können Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder direkt am Unternehmenskapital beteiligt werden. Die Mitarbeiterbeteiligung gilt heute als wichtige Säule der Unternehmenskultur. Durch die Beteiligung werden die Mitarbeiter enger ans Unternehmen gebunden und in ihrer Arbeit motiviert, da sie im Gegensatz zur ausschließlichen Bezahlung mit Lohn oder Gehalt, einen nicht unerheblichen Einfluss auf ihr Einkommen haben.

Mitarbeiterbeteiligung am Erfolg des Unternehmens

Mitarbeiter können in vielen verschiedenen Formen an dem Unternehmen, indem sie beschäftigt sind, beteiligt werden. Am weitesten verbreitet ist die Mitarbeiter- Erfolgsbeteiligung. Bei der Erfolgsbeteiligung sind vier verschiedene Arten möglich. Dies sind die

  • Ertragsbeteiligung
  • Leistungsbeteiligung
  • Gewinnbeteiligung
  • Wertsteigerungsbeteiligung

Ertragsbeteiligung:

Bei Ertragsbeteiligungen ist die Höhe der Beteiligung oft relativ hoch gegenüber der festen Vergütung. Diese Form der Beteiligung orientiert sich in der Regel am Umsatz des Unternehmens.

Leistungsbeteiligung:

Bemessungsgrundlage für eine Leistungsbeteiligung ist die Leistung der einzelnen Mitarbeiter. Hierbei ergeben sich allerdings oft Probleme, da die Leistungen einzelner Mitarbeiter nur schwer messbar sind.

Gewinnbeteiligung:

Messgröße bei einer Gewinnbeteiligung ist der im Laufe eines Geschäftsjahres erwirtschaftete Gewinn des Unternehmens.

Wertsteigerungsbeteiligung:

Bei dieser Form der Erfolgsbeteiligung richtet sich die Höhe der finanziellen Vorteile der Mitarbeiter an der Wertsteigerung eines Unternehmens – beispielsweise dem Aktienkurs bei börsennotierten Unternehmen.

In Deutschland nutzen mittlerweile fast  100.000 Unternehmen  diese Möglichkeiten, um ihre Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die zweite Form der Mitarbeiterbeteiligung, die sogenannte Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist weniger verbereitet.

Mitarbeiterbeteiligung am Kapital eines Unternehmens

Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligungen bezeichnen die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital oder am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens.

Die sogenannte Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung wird von etwas weniger als 10 % der Unternehmen in Deutschland angeboten. In der Regel wird diese Form der Mitarbeiterbeteiligung von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten genutzt. Die Mitarbeiterbeteiligung am Kapital des Unternehmens ist ebenfalls auf verschiedene Arten möglich. Hierzu zählen

  • Belegschaftsaktien
  • direkte stille Beteiligungen
  • indirekte stille Beteiligungen
  • Mitarbeiterdarlehen
  • Genussrechte

Belegschaftsaktien:

Bei der Mitarbeiterbeteiligung durch Belegschaftsaktien können die Mitarbeiter die Aktien Ihres Unternehmens zu einem vergünstigten Preis erwerben und zu einem späteren Zeitpunkt an der Börse wieder verkaufen. Bei dieser Beteiligungsform sind die Mitarbeiter an Kursgewinnen und Kursverlusten beteiligt.

Direkte stille Beteiligung:

Bei einer direkten stillen Beteiligung werden Unternehmensanteile von den Mitarbeitern übernommen. Bei dieser Beteiligungsform sind sie direkt an einem Gewinn aber auch an einem Verlust des Unternehmens beteiligt. Nachteilig ist, dass sie weder ein Mitsprache- noch ein Kontrollrecht haben.

Indirekte stille Beteiligung:

Bei dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung, erfolgt die Beteiligung am Kapital des Unternehmens über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft. Sie sind bei dieser Form sowohl am Gewinn wie auch an einem Verlust des Unternehmens beteiligt.

Mitarbeiterdarlehen:

Über ein Mitarbeiterdarlehen gewähren die Mitarbeiter Ihrem Unternehmen wie eine Bank einen zeitlich befristeten Kredit. Dabei kann entweder ein gewinnabhängiger oder fester Zinssatz vereinbart werden. Auch bei dieser Mitarbeiterbeteiligung haben die Mitarbeiter kein Mitspracherecht.

Genussrechte:

Bei der Mitarbeiterbeteiligung über Genussrechte leihen die Mitarbeiter Ihrem Unternehmen Geld ähnlich wie bei einem Kredit. Sie haben bei dieser Beteiligungsform jedoch kein Mitsprache- oder Informationsrecht. Dennoch sind sie am Gewinn oder Verlust des Unternehmens beteiligt.

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