Monopolkommission

Die Monopolkommission fungiert als unabhängiges Gremium, welches die Exekutive und Legislative zu Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts berät. Seit 1973 existiert in Deutschland eine Monopolkommission, die sich aus unabhängiger Perspektive allen Aspekten des Kartellrechts widmet. So beurteilt sie in Hauptgutachten den aktuellen Stand der Unternehmenskonzentration. Sie soll gesetzgeberische und exekutive Maßnahmen sowie die Rechtsprechung in diesem Bereich kritisch begleiten. Verankert ist diese Kommission im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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Berufung und Zusammensetzung

Die Bundesregierung schlägt alle vier Jahre die fünf Mitglieder vor, der Bundespräsident ernennt sie. Bei der Ernennung handelt es sich um einen formalen Akt, die Auswahl verantwortet die Bundesregierung. Alle Mitglieder müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Unabhängigkeit: Die Mitglieder dürfen weder der Regierung noch einem Parlament angehören, sie dürfen auch nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Eine Ausnahme besteht für Hochschullehrer und Angestellte in wissenschaftlichen Institutionen. Zudem dürfen sie weder für einen Wirtschaftsverband noch für eine Arbeitnehmerorganisation arbeiten.
  • Kompetenz: Die Beteiligten müssen ausreichende Kompetenzen aufweisen, zum Beispiel in Feldern wie Volks- oder Betriebswirtschaft, Sozialpolitik oder Wirtschaftsrecht.

Es hat sich eine Mischung aus zwei Professoren und drei Mitgliedern aus der Wirtschaftspraxis etabliert. Hierbei ist ein Professor Jurist und der andere Ökonom. Mit diesem Mix will die Bundesregierung möglichst sämtliche Aspekte des vielfältigen Wettbewerbs- und Kartellrechts abdecken, sodass die Monopolkommission zu ausgewogenen Urteilen gelangt.

Was sind die Aufgaben der Monopolkommission?

Monopolkommission

Die Handlungsmöglichkeiten beschränken sich auf die Beratung, die Kommission kann nicht direkt in das Kartellrecht und die Kartellrechtspraxis eingreifen. Das ist der Legislative, der Exekutive und der Judikative vorbehalten. Die Aufgaben lassen sich in die Erstellung von Haupt- und Sondergutachten sowie Gutachten für die Netzindustrien unterteilen:

  • Hauptgutachten: Die Kommission veröffentlicht alle zwei Jahre ein Gutachten, in welcher sie die Unternehmenskonzentration bilanziert und prognostiziert. Darüber hinaus analysiert sie die Tätigkeit der Kartellbehörden und der zuständigen Gerichte. Sie nimmt zusätzlich zu verschiedenen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung und spricht unter anderem Empfehlungen für Gesetzesänderungen aus.
  • Sondergutachten: In unregelmäßigen Abständen präsentiert die Monopolkommission Sondergutachten. Diese kann sie nach eigenem Ermessen erstellen. Sie muss sie auch im besonderen Auftrag der Bundesregierung und im Zuge einer Ministererlaubnis für einen Zusammenschluss anfertigen.
  • Netzindustrien: In den Bereichen Energie, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen publiziert die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten zur wettbewerbsrechtlichen Situation.

Trotz des fehlenden Eingriffsrechts können Stellungnahmen der Monopolkommission eine erhebliche Wirkung entfalten, da sie eine öffentliche Debatte anregen und befeuern können. Allerdings folgen die Verantwortlichen nicht immer der Empfehlung der Experten. So legte 2016 Daniel Zimmer den Vorsitz nieder, nach dem der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel entgegen der Meinung des Expertenrats die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka erlaubte.