Nachbesserung

Nachbesserungen sind nachträgliche Änderungen an der Steuererklärung, die sowohl vom Steuerzahler als auch vom Finanzamt beidseitig vorgenommen werden können. Eine Nachbesserung kann vier Jahre rückwirkend durchgeführt werden. In diesem Beitrag lernst Du alles über die Durchführung und die wichtigsten Fristen für eine Nachbesserung.


  1. Was ist eine Nachbesserung?
  2. Wie lange hat man Zeit für die Nachbesserung?

Was ist eine Nachbesserung?

Eine Nachbesserung der Steuererklärung kann von allen Seiten erfolgen. Sie wird nötig, wenn innerhalb von vier Jahren nach Einreichen der Erklärung Fehler in der Abrechnung, Absetzung oder den Nachweisen festgestellt werden, die direkte Auswirkungen auf den finanziellen Rahmen der Steuererklärung haben.

Nachbesserung durch Unternehmen

Häufige und gewichtige Fehler, die von Seiten des Steuerzahlers zum Nachbessern der Steuererklärung führen können, sind zum Beispiel ein vergessener Posten bei den Absetzungen, Schreibfehler in den Summen, oder ein vergessenes Komma.

Wer demnach etwa 1.000 statt 10.000 Euro Ausgaben bei den Absetzungen geltend gemacht und hohe Nachzahlungen zu verbuchen hatte, kann, sobald er den Fehler bemerkt, jedoch spätestens innerhalb des vierten Jahres nach Abgabe, eine Meldung mit Nachweis einreichen, und ggf. Geld zurückerstattet bekommen.

Nachbesserung durch das Finanzamt

Auch den Mitarbeitern des Finanzamtes steht es zu, bei Fehlern in der Berechnung von Nachzahlungen oder Rückerstattungen, Nachbesserungen vorzunehmen. Allerdings gilt dies nur für offenbare Unrichtigkeiten. Unter diesen fasst die Verwaltung Schreib-, Übertragungs- und Rechenfehler der Finanzbeamten zusammen.

Besteht Unklarheit darüber, ob die Nachforderung mehrere Jahre nach Abrechnung legitim ist, befasst sich eine fristgerechte Klage des Bundesfinanzhofs mit dem Fall. Die Änderungen müssen von beiden Seiten angezeigt werden, sobald sie festgestellt werden.

Unterschlägt der Steuerzahler eine Nachbesserung, um einen finanziellen Vorteil zu sichern, und wird diese durch das zuständige Finanzamt festgestellt, zum Beispiel beim Prüfen der Nachweise, kann nach Ermessen des Finanzbeamten bei Vorsatz eine Ordnungswidrigkeit gegen die Steuerregelung gemeldet werden.

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Wie lange hat man Zeit für die Nachbesserung?

Bei ausstehenden Steuerbescheiden sind Korrekturen problemlos möglich. Diese können nach Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt durchgeführt werden. Dabei wird der zuständige Bearbeiter die Bearbeitung der Steuererklärung pausieren sowie eine Frist für die Nachbesserung benennen. Anschließend obliegt es dem Unternehmen, ob die Nachbesserung formlos, beispielsweise bei einem Zahlendreher, oder ganzheitlich als korrigierte Steuererklärung wieder beim Finanzamt vorgelegt wird.

Nachbesserungen bei bereits zugestellten Steuerbescheiden können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung geltend gemacht werden. Dafür muss innerhalb der Frist von vier Wochen Einspruch erhoben und ein Antrag auf Änderung vorgenommen werden. Sind die vier Wochen abgelaufen, kann kein Steuervorteil mehr geltend gemacht werden.

Anders sieht es bei Korrekturen von Angaben zum eigenen Nachteil aus. Hier ist eine Frist von vier Jahren zu nennen.

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