Eine Nachbesserung der Steuererklärung kann von allen Seiten erfolgen. Sie wird nötig, wenn innerhalb von vier Jahren nach Einreichen der Erklärung Fehler in der Abrechnung, Absetzung oder den Nachweisen festgestellt werden, die direkte Auswirkungen auf den finanziellen Rahmen der Steuererklärung haben. Häufige und gewichtige Fehler, die von Seiten des Unternehmers und / oder Steuerzahlers zum Nachbessern der Steuererklärung führen können, sind zum Beispiel ein vergessener Posten bei den Absetzungen, Schreibfehler in den Summen, oder ein vergessenes Komma. Wer demnach etwa 1.000 statt 10.000 Euro Ausgaben bei den Absetzungen geltend gemacht und hohe Nachzahlungen zu verbuchen hatte, kann, sobald er den Fehler bemerkt, jedoch spätestens innerhalb des vierten Jahres nach Abgabe, eine Meldung mit Nachweis einreichen, und ggf. Geld zurückerstattet bekommen.
Im Billomat Magazin erzählen wir dir, wie du einen Fehler in der Vorsteuererklärung ausbessern kannst.
In unserem FAQ erklären wir, wie du deine Daten elektronisch einem Steuerberater zukommen lassen kannst.
Nachbesserung von Seiten des Finanzamtes
Auch den Mitarbeitern des Finanzamtes steht es zu, bei Fehlern in der Berechnung von Nachzahlungen oder Rückerstattungen, Nachbesserungen vorzunehmen. Allerdings gilt dies für offenbare Unrichtigkeiten. Unter diesen fasst die Verwaltung Schreib-, Übertragungs- und Rechenfehler der Finanzbeamten zusammen. Besteht Unklarheit darüber, ob die Nachforderung mehrere Jahre nach Abrechnung legitim ist, befasst sich nach einer fristgerechten Klage der Bundesfinanzhof mit dem Fall. Die Änderungen müssen von beiden Seiten angezeigt werden, sobald sie festgestellt werden. Unterschlägt der Steuerzahler eine NB, um einen finanziellen Vorteil zu sichern, und wird diese durch das zuständige Finanzamt festgestellt, zum Beispiel beim Prüfen der Nachweise, kann nach Ermessen des Finanzbeamten bei Vorsatz eine Ordnungswidrigkeit gegen die Steuerregelung gemeldet werden.