Nachlasswert

Der Nachlasswert ist der reine Wert eines Erbes, der übrig bleibt, nachdem alle Verbindlichkeit des Erblassers vom Nachlass abgezogen wurden. Basis für die Ermittlung des Nachlasswertes ist immer das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls, das in einem sogenannten Nachlassverzeichnis zusammengestellt werden muss. Der Nachlasswert ist der Betrag, der auf die Erben übertragen wird. Nach der Höhe des Nachlasswertes richten sich die Höhe der Erbschaftssteuer sowie die Kosten für einen Erbschein. Der Nachlasswert ist darüber hinaus die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Pflichtteile. Im Laufe der Erbfallregelung müssen gegebenenfalls noch weitere Kosten vom Erbe wie beispielsweise Gerichtskosten oder die Kosten für einen Nachlassverwalter abgezogen werden, sodass sich der Nachlasswert verringern kann.

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Ermittlung des Nachlasswertes durch Erben und Nachlassgericht

Nachlasswert
Nachlasswert ist die Bezeichnung für den nach Abzug aller Verbindlichkeiten des Erblassers verbleibenden Wert eines Erbes.

Der Haupterbe ist nach dazu verpflichtet, im Erbfall das Erbe in einem Nachlassverzeichnis schriftlich zu erfassen. Im Nachlassverzeichnis werden alle Vermögensgegenstände des Erblassers aufgeführt. Hierzu gehören beispielsweise

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Aktien und andere Wertpapiere
  • Schmuck und Münzsammlungen
  • Immobilien und Grundstücke
  • Kunstgegenstände
  • Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände

Das Vermögen des Erblassers muss anschließend bewertet werden. Stichtag für die Bewertung ist der Todestag des Erblassers. Gegebenenfalls muss für die Bewertung beispielsweise von Schmuck und Münzsammlungen, ein Gutachter hinzugezogen werden. Von der Summe des Vermögens werden anschließend alle Verbindlichkeiten des Erblassers, zum Beispiel ein Darlehen für eine Immobilie, abgezogen. Die Differenz ist der Nachlasswert, der positiv und negativ sein kann. Sind die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen, dann ist der Nachlasswert negativ und das Erbe ist überschuldet. Die Ermittlung des Nachlasswertes erfolgt durch Erben und Nachlassgericht gemeinsam. Das Nachlassgericht ermittelt den genauen Nachlasswert anhand des von den Erben erstellten Verzeichnisses.

Der Erbe ist dazu verpflichtet, gegebenenfalls Auskunft über den Umfang des Nachlassverzeichnisses zu erteilen. Beispielsweise können eventuelle Miterben eine Vermögensaufstellung verlangen, falls sie die Korrektheit des Nachlassverzeichnisses anzweifeln oder, falls sie Bedenken haben, dass eventuell Gegenstände von Wert nicht im Nachlassverzeichnis aufgeführt und unterschlagen wurden. Das Nachlassverzeichnis wird zudem vom Nachlassgericht benötigt, wenn von den Erben ein Erbschein beantragt wird.

Nachlasswert als Basis für die Berechnung der Erbschaftssteuer

Der Nachlasswert ist die Grundlage für die Berechnung der von den Erben zu zahlenden Erbschaftssteuer. Wenn der Teil des Nachlasswertes, der auf einen Erben übergeht, den Freibetrag des Erben bei der Erbschaftsteuer übersteigt, dann muss der über den Freibetrag hinausgehende Betrag versteuert werden. Wie hoch die Erbschaftssteuer für den einzelnen Erben ausfällt, ist abhängig von seinem persönlichen Einkommenssteuersatz.

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